Sonntag, 13. März 2016

Pferdehaare sind Frühlingsboten

Da die Pferde beginnen zu haaren, steht der Frühling vor der Tür

Die Fotos von Pferdehaar und vom Striegeln sind vom letzten Frühling, habe dieses Jahr noch keine gemacht.

Aber generell haaren unsere Pferde jetzt seit ungefähr 8 - 10 Tagen doch schon recht heftig.

Das ist immer ein gutes Zeichen, dass der Frühling vor der Tür steht und man das Schlimmste vom Winter überstanden hat, denn sie scheinen das instinktiv zu fühlen.



Das dichte Unterfell werfen sie allerdings noch nicht ab.

Auch zu recht, denn die Nächte sind momentan recht kalt und es geht teils manchmal sogar noch unter Null Grad runter.

Die Tage wiederum sind jetzt oft schon nah an 10 Grad dran und es soll sogar noch rauf gehen die Tage.

Freitag und Samstag sind wir auch endlich mal im Auslauf komplett durchgekommen mit Abäppeln, weil das viele Wasser vom Winter allmählich versackt und man mit der Schubkarre bis hoch kommt.

Das ist beruhigend ... es wird also allmählich besser.

Unsere zwei waren diesen Winter widerstandsfähig genug und haben dieses nasse schlammige Wetter ohne Probleme verkraftet, Gott sei Dank.



Der Wetterbericht sieht auch gut aus ... ich habe bisher bis nächsten Mittwoch was gehört .. bis dahin soll es immer noch trocken bleiben, sogar sonniger werden und auch noch wärmer.

Das sind doch immerhin Lichtblicke .. jedenfalls in Bezug auf den nähenden Frühling.

Unsere Stallsuche war bisher erfolglos. Wir sehen nur Leute, die Stallplätze in unsere Nähe suchen, die auch massenhaft, aber keine Ställe, die Einsteller suchen .. wenn, dann nur immer weit weg. 
Nun ja .... da hilft nur Geduld bewahren.

LG Renate

Sonntag, 6. März 2016

Eine Drainage richtig verlegen ...

.. damit sie auch nicht gleich wieder verstopft bzw. gereinigt werden kann


Gestern Abend trafen wir eine Bekannte, die sich als Reitbeteiligung seit Jahren mit um die Pferde einer Freundin kümmert, die irgendwo hier in Preetz bei jemand mit in Pension stehen.

Es war ja wieder Nieselregen und wir klönten übers Wetter und dass wir uns endich Frühling wünschen. 

Unsere Bekannte erzählte dann, sie hätten bei sich verstopfte Drainagerohre und es stünde alles komplett unter Wasser, und zwar so sehr, dass das Wasser schon in die Stallungen gelaufen wäre und sie die Pferde, weil es draußen trockener sei, nun bereits jetzt alle raus gelassen hätten. Dennoch würden sie an vielen Stellen fast bis an die Knie im Sumpf einsacken.

Wir sagten oh Gott, das wagt man sich gar nicht vorzustellen und da können wir uns denken, dass sie noch viel mehr auf Frühling warten als wir, damit dann da alles wieder in Ordnung gebracht werden kann.

Bin ja Autorin und schreibe oft über sonstwas für Themen, warum also nicht mal recherchieren und hier festhalten, wie man eigentlich eine anständige Drainage bauen sollte, die auch funktioniert und nicht voll Sand läuft.

Den ersten Link, der so denke ich brauchbar ist, habe ich bei Obi gefunden, setze den gleich mal dazu. Da könnt Ihr dann ganz genau nachsehen, was alles gebraucht wird und wie es Schritt für Schritt gemacht werden muss.

Wichtig ist auf jeden Fall zu Anfang ein Versickerungstest, damit die geplante Drainage von der örtlichen Behörde so überhaupt genehmigt wird. Das wird genau erklärt, wie das geht. Es darf nicht zu langsam gehen, dann funktioniert die Drainage nämlich nicht. Es darf aber auch nicht zu schnell gehen, denn sonst kann es durch eine falsch gemachte Drainage auch zu Grundwasserschäden durch unerlaubte Verschmutzung kommen.

Wenn das in Ordnung ist, kriegt man die Genehmigung. Dann ist es wichtig, das Drainagerohr, den Filterflies und den Sickerkies genau nach Anweisung zu verlegen. Auch das Gefälle muss stimmen, damit alles funkioniert. Wichtig ist dann auch ein Revisionsschacht, damit man später immer alles überprüfen und gegebenenfalls auch reinigen kann, wenn doch mal was verstopft. Dann muss alles ordnungsgemäß an einen Abwasserkanal angeschlossen werden.

Obi warnt trotz dieser Anleitung, sowas zu machen, wenn man keine Ahnung davon hat, die wäre nur für Leute, die sich mit dort genau angebegenen Bauregeln auch auskennen.

Hier ist der Link, um das nachzulesen.


Mal schauen, was ich noch finde.

Es langt also offensichtlich nicht, einfach zu buddeln und planlos einige Rohre in der Erde zu versenken, denn dann passiert vermutlich sowas wie oben beschrieben. Das wird nicht nur gar nicht erlaubt sein, das brin gt halt auch nichts.

Als nächstes verlinke ich mal die Tipps unserer Kollegen von Helpster. Zuerst eine Anleitung an sich.


Als nächstes kommt von Helpster die Anleitung, wie man eine nasse Rasenfläche drainiert .. kommt ner Wiese oder einem Auslauf ja schon näher.

Hier fällt mir auf, dass Froschklappen eingebaut werden müssen, um diese Tiere zu schützen. Das Gefälle muss stimmen. Die Rohre müssen mit Flies ummantelt sein, damit sich kein Dreck reinsetzen kann.

Auch hier muss es einen Sickerschacht geben, der zugänglich ist .. wird genau erklärt. Auch wie der grobe Kies oben drüber verteilt wird usw.


Ich hoffe, in den nächsten Link kommt Ihr rein, das ist nämlich eine pdf .. gefunden unter dem Suchbegriff  "Drainage Weide", falls es sich nicht so aufmachen lassen sollte, wie ich es hier verlinke.

Volles Rohr: So läuft die Drainage wieder! - Top Agrar

https://www.topagrar.com/.../Volles-Rohr-So-laeuft-die-Drainage-wieder...
die Drainage wieder! Meist funktionieren Drainagen über Jahrzehnte. ... Drainage nicht; gute Drains legen Felder auch nach .... (Weiden) hat der Sammler am.

....
Ich geh da jetzt mal rein, was drin steht. 

Nicht tief genug verlegt, kann z. B. dazu führen, dass Drainagen nicht mehr funktionieren. Dann schreiben sie was von Verockerungen, was aber erst nach vielen Jahren passiert. Es setzt sich Eisen fest und verstopft schließlich alles. Man soll einen Plan machen, falls was verstopft, damit man gezielt reparieren kann. Auch hier steht, es müssen Froschklappen drin sein, das ist Vorschrift. 

Eine anständige Drainage auf landwirtschaftlichen Flächen kostet nach dieser pdf ca. 1.500 Euro pro drainiertem Hektar Land.

Ich hoffe, Ihr könnt es aufmachen, sonst einfach beim googeln oben die verlinkte Überschrift eingeben, dann sollte Google das auswerfen. Die Erklärung ist nämlich sehr gut.

Ich vermute, dass die Drainage auf der Weidefläche, wo die Reitbeteiligungspferde unserer Bekannten in Pension stehen, sicher keine ordnungsgemäße Drainage verlegt worden ist, sondern irgendein Pfusch, den jetzt die Pferde, die dort stehen, ausbaden müssen.

Ich hatte ja 3 x gepachtetes Weideland ... in Depenau .. in Kiel-Wellsee .. in Nettelsee. Überall war nicht die gesamte Fläche wintertauglich. Ich habe da nichts drainiert und auch nicht drainieren müssen, sondern habe mich erstens an die Vorgabe gehalten, dass man mindestens 1 - 2 ha Weideland pro Pferd haben sollte und außerdem dabei auch hoch gelegene Ecken, die auch groß genug sind, dass sie als Winterweide ausreichen .. die zertrampeln Pferde dann auch nicht. Die empfindlicheren Ecken, die tief lagen, habe ich dann nur als Sommerweideland genutzt. So hatte ich nie das Problem, dass unsere Pferde auf dem von mir gepachteten Land im Sumpf versoffen sind. Also jedenfalls nicht dann, wenn es mein Pachtland war.

Falls ich jemals wieder was finden sollte, werde ich auch in Zukunft darauf achten. Anders funktioniert es halt nach meiner Erfahrung nicht.

LG
Renate
 

Donnerstag, 3. März 2016

Noch kein neuer Stallplatz in Sicht

Wenn man was sucht, ist es selten da


Man kennt es ja. Alles, was man händeringend sucht, scheint nicht da zu sein, wenn es gebraucht wird. Hat man aber endlich was gefunden, sieht man hinterher viele andere und oft sogar bessere Angebote, wenn man sich dann endlich für irgendeinen Kompromiss entschieden hat.

So geht es uns momentan gerade bei der Suche nach einem anderen Stallplatz oder einer Weide und so weiter hier in der Nähe unserer Wohnung.

Gut Kühren hat auf Anfrage bisher gar nicht geantwortet. Gut Lehmkuhlen hat nichts. Die großen Reitställe im Weinberg haben lange Wartelisten .. wobei ich gar nicht erst nach dem Preis gefragt habe und vermute, die wären sowieso für uns zu teuer.

Am 15. macht einer einen Tag mit Shire Horses. Werden mal hingehen. Vielleicht ergibt sich durch den Kontakt mit den Leuten aus der Weinberg-Ecke ja noch irgendwas. Suchen tut von dort zur Zeit keiner.

Am 11. kommt unser Schmied, den können wir auch mal fragen, denn der kommt ja viel rum. Ein Freund aus Wilhelminenhof fragt auf seiner Ecke auch mal und versucht zu helfen.

Habe heute noch ein Gut im Weinberg angeschrieben, die Stroh, Heulage usw. angeboten haben, wo auch Pferde stehen und ich so die Kontaktdaten bei ebay fand. Noch ist aber keine Antwort da. Habe einfach gefragt, ob sie irgendwas hätten, vom Stallplatz bei dieser Herde, an der wir täglich vorbei laufen bis hin zu nem Weidestück oder sogar Ackerstück, wo man selbst Gras drauf anbauen könnte, ginge ja auch ... und auch ne Weidehütte oder ein Zelt rauf stellen, was ja ebenfalls denkbar wäre, hätte man denn so ein Weidestück.

In Lehmkuhlen war jemand mit nur einem Platz ... leider nicht mit zwei.

Jemand am Rastorfer Kreuz sucht, aber das ich definitiv zu weit. Schon neulich der lange Marsch weiter hoch nach Raisdorf rein war echt tödlich, wenn da noch was frei gewesen wäre und es mit unserem Hund überhaupt gegangen wäre. Es war aber gut mal zu versuchen, wie es ist, wenn man doppelt so weit läuft wie jetzt, einfach um eine Vorstellung davon zu kriegen, was wir zu schaffen imstande wären.

Die meisten Dörfer in der Umgebung haben ja keine vernünftige Busverbindung. Auch wenn Radfahren teils ginge, wird das im Winter anders sein, denn da wird auch nicht anständig geräumt, was ich ja aus Erfahrung weiß. Ich habe lange genug irgendwo auf dem Dorf gewohnt, um mich mit Orten auszukennen, die an keine vernünftige Infrastruktur angebunden sind. Da kommt man ohne Auto nicht klar und mit dem Rad nur in der warmen Jahreszeit, sonst wird es lebensgefährlich. Bus fahren verträgt Boomer sowieso nicht, nur Zug .. und selbst wenn da ein Bus fährt, normalerweise in alle diese Ecken nur der Schulbus und das selten, das weiß ich ja. Ich bin in diesem Land schließlich mal auf die Welt gekommen und habe immer hier gelebt, auch in Dörfern wie Schellhorn, Nettelsee, Boksee, Pohnsdorf und Depenau.

Auch unsere Pferde standen schon in allerlei Dörfern wie Depenau, Scharstorf, Pohndorf, Boksee, Klein-Barkau, Wellsee, Nettelsee, Klausdorf, wieder Boksee, Dinghorst oder Klein-Kühren und nun halt in Reuterkoppel und dort zum ersten Mal eigentlich an einer stark befahrenen Straße, aber auch da hält in der Nähe kein Zug.

Andererseits sucht die Konkurrenz ohne Ende. Fast täglich kommen so gut wie keine neuen Angebote dazu, aber ständig Anzeigen von Preetzern oder Leuten aus der näheren Umgebung von Preetz, die auch gerade hier einen neuen Stallplatz suchen.

Na ja ... abwarten und Tee trinken, sagt man da wohl.

Irgendwann wird sich diese Situation lösen lassen und man kann wieder nach vorne in irgendeine Zukunft schauen. Momentan macht das alles leider so keinen Spaß mehr, aber that's life, wie man so schön sagt.

LG Renate

Sonntag, 28. Februar 2016

Was für die Pferde pachten, was bedeutet das eigentlich?

Ich möchte mal mehr Infos rund um Pachtverträge suchen


Nicht nur mein Mann und ich, sondern sehr viele Menschen haben nach unzähligen Enttäuschungen in Pensionsställen den Wunsch, ein Stück Land zu pachten, wo bereits eine Weidehütte drauf steht oder man etwas aufstellen kann ... zur Not was Fahrbares oder ein Weidezelt, was baugenehmigungsfrei ist ... und idealerweise noch einen oder zwei andere Pferdehalter zu finden, die mitmachen, damit das alles durch gegenseitige Mithilfe gut funktionieren kann.

Ist schwer oder kaum zu finden sowas, aber sollte es klappen, was muss man da eigentlich rein rechtlich bedenken?

Zunächst mal Wikipedia zum Thema Landpacht kurz und knapp.

Über die Links darin findet Ihr ins 

und die Pachtgesetze, die eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Mietrecht haben, aber auch Besonderheiten aufweisen.


Ich übernehme mal den kleinen Text ... die Links zum BGB sind dann auch gleich aktiv und Ihr könnt mal da rein schauen.

 
Die Landpacht ist ein Pachtvertrag in der Landwirtschaft. Es ist ein zweiseitiger entgeltlicher schuldrechtlicher Vertrag, durch den ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet wird. Die § 585 bis § 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regeln die speziell für den Landpachtvertrag geltenden Rechte und Pflichten des Pächters und Verpächters. Daneben gibt es noch besondere Regelungen im Landpachtverkehrsgesetz.[1]

Einzelnachweise


Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG) vom 8. November 1985 (BGBl. I S. 2075), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist
...

Das heißt ... was man pachtet, kann man auch wirklich nutzen .. wenn da zu viele Einschränkungen vorhanden sind, was gerade bei Verträgen rund um die Pferdehaltung oft so gemacht wird, dann ist das kein Pachtvertrag, sondern ein Verwahrungsvertrag.

Auch da sind die Pferdehalter nicht rechtlos .. es wird nur immer gerne so hingebogen und irgendein Mix aus angeblichem Mietvertrag für ne Box, nirgends festgehaltenen mündlichen Absprachen über den Rest und pi pa po als Vertrag zusammengeschustert, der nach Möglichkeit so rüberkommen soll, dass der Einsteller rechtlos ist. Das ist er aber nicht.

Hier mal im Vergleich der Verwahrungsvertrag:

 
Vertrag, mit dem sich der Verwahrer verpflichtet, eine ihm vom Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren, §§ 688 ff. BGB.
Die Verwahrung ist geregelt in § 688 BGB. Wie sich aus §§ § 689, § 690 BGB ergibt, kann sie sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich erfolgen. Der Verwahrer ist sowohl zur Hinterlegung bei Dritten § 691 BGB als auch zur Änderung der Aufbewahrungsart § 692 BGB nicht ohne weiteres berechtigt. Bei zulässiger Hinterlegung bei einem Dritten wird nur für ein Verschulden bei der Hinterlegung gehaftet, also bei Auswahlverschulden bezüglich des Dritten § 691 BGB. Hinterlegtes Geld hat der Verwahrer von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen § 698 BGB, § 246 BGB. Der Verwahrer kann den Vertrag jederzeit kündigen, wenn er unbefristet abgeschlossen wurde, sonst nur aus wichtigem Grund § 696 BGB.
Hauptpflicht des Hinterlegers ist die Zahlung des Entgeltes. Unabhängig von anderen Ansprüchen hat der Verwahrer gegen den Hinterleger einen Aufwendungsersatzanspruch § 693 BGB. Für durch die Beschaffenheit der hinterlegten Sache verursachte Schäden haftet der Hinterleger nur, soweit er sich nicht exkulpieren kann § 694 BGB. Der Hinterleger kann den Verwahrungsvertrag jederzeit kündigen und die verwahrte Sache herausverlangen § 695 BGB.
Die unentgeltliche Verwahrung ist geregelt in § 689 BGB. Die Haftung des Verwahrers ist bei der unentgeltlichen Verwahrung eingeschränkt. Gehaftet wird für die Verletzung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, vgl. § 690 und § 277 BGB.

...

Das hier ist speziell beim Einstellen von Pferden besonders wichtig, wenn der Verwahrungsvertrag Vorrang vor dem Pachtvertrag hat.

...
Auch Tiere können in Verwahrung gegeben werden, wie z.B. in Tierheimen oder bei Bekannten. Diesbezüglich gibt es Verträge über die Verwahrung von Tieren. Durch den Vertrag über die Verwahrung von Tieren verpflichtet sich der Verwahrer zur Verpflegung, Versorgung und Verwahrung der Tiere sowie diese nach der Verwahrungszeit an den Besitzer zurückzugeben. Sollte der Verwahrer jedoch die Tiere nach der Verwahrungszeit nicht mehr zurückgeben können, weil er seine Verwahrungspflicht aus eigenem Verschulden verletzt hat, steht ihm kein Entgeltanspruch für die Verwahrung zu. Der Verwahrer verletzt z.B. dann seine Verwahrungspflicht, wenn die in Verwahrung gegebene Katze entwischt, weil sie nicht ordnungsgemäß gehalten und beaufsichtigt wurde. In solch einem Fall hat der Verwahrer nur Anspruch auf Erstattung der tatsächlich aufgewendeten Verpflegungskosten und Versorgungskosten, wie z.B. Futter, Tierarzt, Medikamente. Außerdem kann der Hinterleger die von ihm zur Verwahrung gegebene Sache jederzeit vorzeitig zurückverlangen, jedoch muss er sodann dem Verwahrer einen dadurch verursachten Schaden ersetzen. Es ist erwähnenswert, dass der Verwahrer durch den Verwahrungsvertrag nie Eigentum, Besitz oder ein Gebrauchsrecht an der Sache erwirbt. Der Verwahrer ist nur Sachinhaber und hat die Pflicht die ihm anvertraute Sache vor Schäden zu bewahren.  
....

Also .... der Unterschied zwischen einem Verwahrungsvertrag für Tiere und einem Pachtvertrag über Weideland und gegebenenfalls auch Stallungen usw. ist ziemlich klar.

Bei einem wirklichen Pachtvertrag kann Euch nicht einfach ein Teil der Pachtsache entzogen werden, denn da pachtet Ihr ein fest umrissenes Stück Land mit den möglicherweise dazu gehörenden Gebäuden und vielleicht sogar Geräten und wenn Ihr da nicht sonstwas für Mist mit macht, dann dürft Ihr es nutzen.

Es ist gar nicht möglich, Pachtland binnen eines Monats einfach zu kündigen, das läuft mindestens für ein volles Jahr oder länger und man muss Euch Zeit geben, was anders zu finden.

Dürft Ihr es nicht wirklich so nutzen wie abgemacht, ist es kein Pacht- oder Mietvertrag, sondern ein Verwahrungsvertrag.

Eine Klausel, dass ein Bauer Euer Pferd einfach wegnehmen und verkaufen kann, ist dann in jedem Fall unwirksam, und zwar selbst dann, wenn Ihr mit dem Einstellpreis aus finanzellen Problemen heraus in Rücksand geraten seid.

Ist das die Schuld des Landwirts oder sonstigen Verwahrers, weil Eurem Pferd da z. B. was passiert ist, das hohe Tierarztkosten entstehen ließ, dann muss er dafür sogar haften, weil er seine Obhuts- oder Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat.

Generell gibt es auch noch ein Tierschutzgesetz, das auch unsere Haustiere vor Missbrauch schützt.

LG Renate

Dienstag, 23. Februar 2016

Wir werden den Stall wechseln

Wann genau und wohin steht noch nicht fest

Ja ... wir suchen genau genommen schon seit über einem halben Jahr nach einem anderen Platz für unsere Pferde. Bisher aber immer nur halbherzig, mal mehr, mal weniger und es war auch immer wieder der Gedanke da, es könnte ja vielleicht doch noch im nächsten Winter wieder besser werden und durchhalten sei vielleicht doch die bessere Idee. Wie das halt so ist, wer zieht schon gern mit Pferden um. Diese Tiere sind soziale Wesen, die man nicht ständig aus ihrer gewohnten Herde und Umgebung reißen sollte, denn das tut einem Pferd nicht gut.


Aus unserer Sicht war das Preis-Leistungsverhältnis in der Zeit von Dezember 13 bis ca. Sommer 2014 in Ordnung und die Verhältnisse, die wir beim Hinzug damals abgesprochen hatten, auch so wie abgemacht.

Danach immer wieder nicht mehr, auch wenn es zwischendurch dann eine Weile auch wieder ging, aber auch diese Einstellerin ging, weil abzusehen war, dass auch für sie das Preis-Leistungsverhältnis bald nicht mehr tragbar sein würde. Danach folgte nur noch Frust für uns, obwohl unsere Miteinsteller nette Leute sind.

Was nicht passt, liegt nicht an der Gruppe, die unmittelbar mit uns unseren Stalltrakt nutzt. Die können nichts dafür und wissen vermutlich nichtmal, was wir mal abgesprochen haben, als wir kamen.

Na ja ... ich habe ja erzählt, dass Jürgen krank war .. auch diesbezüglich gab es eigentlich mal eine Absprache .. klar nur mündlich und was interessieren manche Leute schon mündliche Abmachungen, nicht wahr ??? ... wir gerieten arbeitsmäßig ins Schwimmen, aber nicht nur weil Jürgen krank war .. sondern genau genommen auch wörtlich genommen ...genauer darf ich das hier nicht beschreiben, aber unsere engen Freunde wissen, was ich damit sagen will.

Jürgen ist auch immer noch in ärztlicher Behandlung, denn das wird eine langwirige Sache werden, auch wenn er dabei ist, sich gesundheitlich wieder etwas zu erholen.

Na ja ...die andere Seite wiederum ist der Ansicht, dass wir uns nur noch als Bittsteller fühlen dürfen und wollte nun spontan das Preis-Leistungsverhältnis noch mehr drücken. Dann kamen auch noch Vorwürfe in eine Richtung, für die wir gar nichts können und was wir nicht zu verantworten haben, sondern der Grund ist, warum wir uns schon länger nach was anderem umgesehen haben. Das war dann zu viel. Es hat geknallt.

Wir zwei sind durchaus kompromissbereite Menschen, aber wenn man viel arbeitet, um eine Sache zu bezahlen und das auch immer pünktlich tut, dann sollte auch eine entsprechende Gegenleistung dafür vorhanden sein.

Mögen die jungen Leute ihren Traum verwirklichen, aus unserem Eckchen mehr Geld herauszuholen als wir dafür zu bezahlen bereit sind. Dass das klappen wird, und zwar langfristig, daran glaube ich nicht, aber ich gönne es ihnen. Jeder junge Mensch muss heute ja schauen, wie er seine Familie gut über die Runden kriegt und die beiden auch.

Wir sind nun mit etlichen Leuten am Schnacken und müssen uns in den nächsten Tagen viel Zeit nehmen, um uns alles mögliche anzusehen. Schließlich will man bei einem Stallwechsel ja auch nicht vom Regen in die Traufe kommen. Das will vorher gut überlegt sein.

Wo es dann klappt und wann genau und so weiter und so fort .. steht alles noch in den Sternen, aber erste Kontakte sind da und wir werden halt die Tage deshalb viel um die Ohren haben.

Ich bin Krebs vom Sternzeichen her und hasse unsichere Situationen, wo ich nicht klar in die Zukunft sehenkann, aber nun ja .. muss halt mal wieder sein. Mein Mann ist Wassermann und eigentlich geht es ihm nicht anders.

Man möchte eben wissen, wo man hin gehört, und das gilt bei Pferden ganz besonders.

Ich hoffe für die Hoppas, dass wir bei der Entscheidung, die wir dann treffen werden, ein gutes Händchen haben. Sehr genau werde ich darauf achten, was die Leute vor haben, wo wir hin gehen werden. Es bringt nichts wo zu landen, wo man nur der vorübergehende Notnagel für eine Aufbauphase ist, nach der man dann etwas völlig anderes vor hat. Ich hoffe, ich werde das bei den kommenden Gesprächen im Vorfeld raushören können, hatte ja mal paar Semester Gesprächsführung und sollte deshalb versuchen, auf die Körpersprache sehr genau zu achten, wenn jemand etwas sagt.

LG Renae

Montag, 22. Februar 2016

Einmaleins des Pferderechts

Eine schöne pdf zum Nachlesen


Themen sind Pferdekauf, Probleme mit dem Tierarzt, der Einstellvertrag, Tierhalter- und Tierhüterversicherungspflichten, Reitbeteiligung und was man da beachten sollte usw.


LG Renate

Sonntag, 21. Februar 2016

Kündigungsfristen beim Pensionsstallvertrag

Der Pensionsstallvertrag ist in erster Linie ein Verwahrungsvertrag


Es ist keine Seltenheit, dass es in Pensionsställen zu Problemen kommt. Viele Pferdehalter haben eine wahre Odyssée von Stallwechseln hinter sich, wenn man sich länger mit ihnen unterhält.

Kommt es zum Streit, werden Mängel angeprangert, passiert es nicht selten, dass dann vom Pensionsstall gesagt wird, man könne ja gehen, am besten sofort.

Aber so einfach ist das nicht, denn der Pferdeeinsteller darf zwar sofort gehen, umgekehrt ist das etwas ganz anderes, zumindest dann, wenn man den Preis ordnungsgemäß bezahlt und sich auch sonst nichts zuschulden kommen lässt. Das gilt sogar im Sachenrecht und im Tierrecht noch mehr, denn Tiere haben laut Tierschutzgesetz in Deutschland einen Sonderstatus in Bezug auf ihren Schutz inne.

Zunächst ein Link, der Euch zeigt, dass der Pensionsstallvertrag in erster Linie ein Verwahrungsvertrag ist:

...

Das OLG Celle hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 04.01.2011 (Az: 12 U 91/10) klargestellt, dass es sich bei einem Einstellvertrag grundsätzlich um einen gemischten Vertrag handelt. Dieser beinhaltet zugleich mietvertagliche, kaufvertragliche, dienstleistungs- und verwahrungsvertragliche Elemente. Gleichwohl könne der Vertrag nicht nach belieben in diese Teile aufgespalten werden. Vielmehr sei der Vertragstypus einschlägig, der den Hauptteil der vertraglichen Leistung ausmacht. Das OLG Celle sieht die Hauptleistungspflicht in der Verwahrung. Demzufolge sind die Regelungen der §§ 688 ff BGB anzuwenden.
Für die Frage der Kündigungsfrist bedeutet dies folgendes: Gemäß § 695 BGB kann das Pferd jederzeit zurückgefordert werden. Kündigungsfristen existieren nicht. Somit dürften auch keine weiteren Boxenmieten anfallen, da meist nicht eine bestimmte Zeit für die Unterstellung des Pferdes vereinbart worden sein dürfte.
... 

Vertrag, mit dem sich der Verwahrer verpflichtet, eine ihm vom Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren, §§ 688 ff. BGB.
Die Verwahrung ist geregelt in § 688 BGB. Wie sich aus §§ § 689, § 690 BGB ergibt, kann sie sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich erfolgen. Der Verwahrer ist sowohl zur Hinterlegung bei Dritten § 691 BGB als auch zur Änderung der Aufbewahrungsart § 692 BGB nicht ohne weiteres berechtigt. Bei zulässiger Hinterlegung bei einem Dritten wird nur für ein Verschulden bei der Hinterlegung gehaftet, also bei Auswahlverschulden bezüglich des Dritten § 691 BGB. Hinterlegtes Geld hat der Verwahrer von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen § 698 BGB, § 246 BGB. Der Verwahrer kann den Vertrag jederzeit kündigen, wenn er unbefristet abgeschlossen wurde, sonst nur aus wichtigem Grund § 696 BGB.
Hauptpflicht des Hinterlegers ist die Zahlung des Entgeltes. Unabhängig von anderen Ansprüchen hat der Verwahrer gegen den Hinterleger einen Aufwendungsersatzanspruch § 693 BGB. Für durch die Beschaffenheit der hinterlegten Sache verursachte Schäden haftet der Hinterleger nur, soweit er sich nicht exkulpieren kann § 694 BGB. Der Hinterleger kann den Verwahrungsvertrag jederzeit kündigen und die verwahrte Sache herausverlangen § 695 BGB.
Die unentgeltliche Verwahrung ist geregelt in § 689 BGB. Die Haftung des Verwahrers ist bei der unentgeltlichen Verwahrung eingeschränkt. Gehaftet wird für die Verletzung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, vgl. § 690 und § 277 BGB.
...

§ 688
Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung

Durch den Verwahrungsvertrag wird der Verwahrer verpflichtet, eine ihm von dem Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren.


Tiere

Durch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne Weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann.
Sinn der Regelung ist es, die Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden.[4] Nach einer in der Literatur befindlichen Auffassung handelt es sich um eine „gefühlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt“.[5] Auswirkungen hat er immerhin im Falle eines zu leistenden Schadensersatzes: Der Schuldner kann nicht ohne Weiteres eine Wertminderung eines durch ihn verletzten Tieres durch vorherigen längeren Gebrauch geltend machen, wie bei einer durch ihn beschädigten Sache; auch Heilkosten, die über den Verkaufswert des Tieres hinausgehen, können ihm in Rechnung gestellt werden (§ 251 Abs. 2 S. 2 BGB).


§ 691
Hinterlegung bei Dritten

Der Verwahrer ist im Zweifel nicht berechtigt, die hinterlegte Sache bei einem Dritten zu hinterlegen. Ist die Hinterlegung bei einem Dritten gestattet, so hat der Verwahrer nur ein ihm bei dieser Hinterlegung zur Last fallendes Verschulden zu vertreten. Für das Verschulden eines Gehilfen ist er nach § 278 verantwortlich.
 

§ 692
Änderung der Aufbewahrung

Der Verwahrer ist berechtigt, die vereinbarte Art der Aufbewahrung zu ändern, wenn er den Umständen nach ann
ehmen darf, dass der Hinterleger bei Kenntnis der Sachlage die Änderung billigen würde. Der Verwahrer hat vor der Änderung dem Hinterleger Anzeige zu machen und dessen Entschließung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

 § 696

Rücknahmeanspruch des Verwahrers

Der Verwahrer kann, wenn eine Zeit für die Aufbewahrung nicht bestimmt ist, jederzeit die Rücknahme der hinterlegten Sache verlangen. Ist eine Zeit bestimmt, so kann er die vorzeitige Rücknahme nur verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Verjährung des Anspruchs beginnt mit dem Verlangen auf Rücknahme.


 

§ 695
Rückforderungsrecht des Hinterlegers

Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache jederzeit zurückfordern, auch wenn für die Aufbewahrung eine Zeit bestimmt ist. Die Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe der Sache beginnt mit der Rückforderung.

§ 277
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten

Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit.

...
Hier geht es zwar Schäden an eingestellten Pferden ... zeigt aber, dass ein Pensionsstall eine Obhutspflicht erfüllen muss .. was sich ein wenig mit dem o. a. Paragraphen deckt, auch wenn der in diesem Fall von einer unentgeltlichen Verwahrung ausgeht ... eine entgeltliche Verwahrung sollte aber erst recht Fahrlässigkeit nicht zulassen, schon gar nicht gegenüber einem Tier, das wie ich oben verlinkt habe, eben keine Sache ist und damit besondere Rechte hat.

http://www.richterrecht.com/haftung-des-stallbetreibers-mietrecht.html

Ich selbst war in unserem alten Hauptblog auch schon einmal recht fleißig und habe viel zum Thema herausgesucht .. die Zusammenfassung mit den dazu gehörenden Links findet Ihr unten ... ich muss  selbst gleich nochmal nachsehen, ob die Links noch alle aktiv sind.

http://pferde-tiere-gesundheit-soziales-zeit.blogspot.de/2012/05/der-einstellvertrag-ist-ein.html

Ja .. die Links funktionieren alle noch und belegen klar, dass Pferde als lebende Geschöpfe alles andere als rechtlos sind, auch wen ihren Besitern im Streitfall immer gern damit gedroht wird.

Lasst Euch bei einem Streit mit dem Pensionsstall bloß nicht provozieren, sondern bleibt ruhig. Ihr dürft gehen, wenn es geknallt hat, Euer Pferd von heute auf morgen auf die Straße setzen darf aber niemand, denn damit macht sich diese Person sogar strafbar und Ihr könntet sie auf Schadensersatz verklagen, der durchaus je nach Lage beträchtlich sein kann.

LG
Renate