Doch .. das Ministeriums unseres Herrn Habeck hat echt geantwortet
Und dieser Mann schreibt, der Tierschutz in Schleswig-Holstein sei ihm ein so besonderes Anliegen.
Er will natürlich auch die Privelegierung der Landwirtschaft im Außenbereich abschaffen.
Aber wenn Ihr Euch diese Antwort durchlest, ist eins sonnenklar.
Wenn die Grünen an der Regierung bleiben, denen wir dieses Schlamassel, das vor 20 Jahren noch gar nicht da war, ja verdanken, und sie auch noch die Privelegierung der Landwirtschaft abschaffen, wird das nicht besser, sondern alles noch viel schlimmer werden, weil es dann vermutlich gar nicht mehr erlaubt wird .. nichtmal dem Verpächter eines Weidestücks, falls der anders als unsere Verpächterin, wirklich noch Berufsbauer sein sollte, Weidetieren irgendeinen Witterungsschutz draußen aufzustellen.
Fast wie Hohn war dann auch noch die pdf mit den Richtlinien zur artgerechten Haltung von Pferden dabei.
Schon mein grüner Bio-Lehrer war immer der Meinung, dass jeder Käfer wichtiger sei als Hunde, Katzen, Pferde oder andere Haustiere ... und heute haben wir die zu Hauf überall in den Regierungen sitzen.
Ich bin so froh, dass sie in Meck-Pomm endlich abgeloost haben.
Weiter so .. schmeißt die Grünen raus aus der Regierung, wenn Ihr Eure Haustiere lieb habt, die brauchen wir garantiert nicht.
Nun die Korrespondenz:
LG Renate
......
Für Herrn Robert Habeck und alle, die sonst noch daran interessiert
sind, dass Tierschutz und Gesetzgebung sich nicht gegenseitig im Weg
stehen
Tierschutz/Pferdehaltung von Privatleuten im Außenbereich, § 63 LBO und § 35 Baugesetzgebung und das gesamte Dilemma
Sehr geehrter Herr Habeck,
Sie schreiben auf den Seiten Ihres Ministeriums, dass Ihnen der
Tierschutz in Schleswig-Holstein besonders am Herzen liegt. Sie gehören
zu den Grünen, die Umwelt wird es also auch tun. Aber muss sich
eigentlich Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz gegenseitig im Weg
stehen?
Wir wissen nicht, ob Sie sich jemals mit einem Hobbypferdehalter in
Deutschland unterhalten haben, dem es gelungen ist, nach unzähligen
schlechten Erfahrungen in deutschen Pensionsställen, wo oft einer
schlechter ist als der andere, endlich eine Weide pachten zu können oder
sich sogar eine gekauft oder gar einen eigenen Hof gekauft hat und dann
fassungslos vor dem Problem steht, dass es offensichtlich leichter ist,
im Außenbereich, was ja fast immer Landschaftsschutzgebiet ist, ein
Atomkraftwerk zu bauen als einen laut Tierschutzgesetz unter Strafe
vorgeschriebenen Unterstand für ein paar Pferde.
Das Dilemma ist folgendes:
Sie beginnen damit, ihre Pferdehaltung oder auch, sollten Sie
Ziegen, Schafe oder Galloways und Highland-Rinder lieber mögen,
ordnungsgemäß beim Kreisveterenäramt anzumelden. Sie sind dann
Tierhalter und kriegen die erste Nummer. Danach bekommen Sie Post aus
Ihrem eigenen Ministerium, also dem für Energiewende ... und und und ...
wozu auch Tierschutz gehört.
Dann werden Sie Mitglied im Tierseuchenfonds. Sie werden also zunächst einmal genauso behandelt wie ein echter Bauer.
Laut Pachtvertrag ist das nicht anders. Sie pachten (oder kaufen
vielleicht auch) ja ein Stück Land, das bisher landwirtschaftlich
genutzt wurde und nutzen es auch weiterhin landwirtschaftlich ganz
ordnungsgemäß .. eben nur in kleinen privaten Rahmen. Sie pflegen als
Tierhalte diese Weide, vielleicht machen Sie sogar Heu oder auch nicht
.. sie pflegen die Gräben, den Knick usw.
Ihre Tiere brauchen laut Kreisveterenäramt eine Schutzhütte, sonst
kann man ihnen diese Tiere wieder weg nehmen .. was aus den Tieren dann
wird, steht in den Sternen .. Sie lieben ihre Tiere aber, das tun die
meisten Menschen, die Pferde oder anderes Großvieh auf so einer Weide
privat halten, sogar sehr.
Sie brauchen im Winter auch einen Raum für das Winterfutter ..
nicht unbedingt für den gesamten Jahresvorrat, das können Sie auch bei
Ihrem Heulieferanten lagern .. aber ein kleines Zwischenlager brauchen
Sie .. sie brauchen eine Ecke, wo Ihnen das Wasser nicht sofort wieder
einfriert, wo es halbwegs geschützt steht .. es wäre auch nett, einen
Geräteschuppen zu haben, jedenfalls einen kleinen, damit man Ihnen nicht
alles, was Sie für die Weidepflege brauchen, womöglich stiehlt.
Klingt doch logisch, nicht wahr?
Sie fragen zunächst mal das Umweltamt, was sie da hin stellen dürfen. Das leitet Sie in Preetz weiter an das hiesige Bauamt.
Und was sie dann erfahren, das zieht Ihnen die Schuhe aus, denn das
ist ein reines Horror-Szenario zwischen Baurecht und Tierschutz.
Also fangen Sie an zu suchen und erfahren, das ist in ganz Deutschland das gleiche Theater.
Da gibt es den § 35 für priviligiertes Bauen im Außenbereich, was
nur Profi-Bauern dürfen .. wozu Pferdehalter nichtmal dann gehören, wenn
die eine Reitschule betreiben geschweige denn Menschen, die diese Tiere
einfach nur privat halten und nie vor hatten, damit Geld zu verdienen.
Dann gibt es Paragraphen wie 76 LBO über fliegende Bauten .. es
gibt auch gute Weidezelte dieser Art .. aber das Bauamt erzählt Ihnen,
weder die noch diese fahrbaren Weidehütten dürfen Privatmenschen hin
stellen .. das seien Bauten, die aus eigener Schwere auf dem Boden
liegen .. was ja Unsinn ist, tun die ja gar nicht.
Dann steht in § 63 eigentlich drin, wer Tierhaltung
landwirtschaftlich betreibt, darf seinen Tieren eine Schutzhütte hin
stellen .. es steht da nicht ausdrücklich drin, dass man dazu
Profi-Landwirt sein muss .. und jeder Hobbytierhalter betreibt
landwirtschaftliche Tierhaltung, nur eben im Kleinen und ohne
Gewinnabsicht.
Das Bauamt sagt aber, wenn Sie mal Google anwerfen, fast jedem
Menschen in ganz Deutschland dann, nee nee, ist ja Quatsch, das gilt
nicht für Hobby-Tierhalter.
Also grübelt man ... man darf ja ein Gewächshaus .. eine überdachte
Terrasse .. kleine Gebäude bis 10 Kubikmeter .. Sichtschutzwände ..
Regale aufstellen.
Laut § 63 könnte man sogar eine Riesenhöhle ausheben .. sollten wir
vielleicht unseren Pferden einen unterirdischen Raum graben .. wäre das
besser ein ein Weidezelt?
Wenn man danach fragt, darf man das sicherlich auch nicht.
Man fühlt sich schlimmer als bei diesem Komik von Asterix und Obelix, falls Sie den mal gesehen haben sollten.
Also unser Vorschlag .. bitte helfen Sie den Pferden in dem von
Ihnen regierten Bundesland .. und deren Haltern .. ganz schnell !!!!!
Wir sind Tausende, die unter Angst von irgendwelchen Bauern
ausgebeutet werden und hilflos zuschauen müssen, wie unsere Tiere in
solchen Pensionsställen nicht gut gehalten werden .. wir sind Tausende,
die sich freuen würden, eine nicht genutzte Ausgleichsfläche pachten und
da Pferde so halten zu können, dass sie es gut haben, die die Bauern,
die sie angepachtet haben, aber ihr Vieh trotzdem ohne Auslauf im
dunklen Stall halten, gar nicht brauchen und auch gar nicht nutzen außer
auf dem Papier. Wir sind Tausende, die gar nicht die Landschaft
verschandeln möchten, sondern einfach froh wäre, was ganz Kleines
aufstellen zu dürfen, damit unsere Tiere laut Tierschutzgesetz
artgerecht leben können .. wir möchten uns nicht strafbar machen.
Wir müssen uns aber strafbar machen in diesem Staat .. so oder so ... oder zusehen, dass unsere Pferde womöglich sterben müssen.
Wir beide halten zwei alte Gnadenbrotpferde, die sich weder
verkaufen lassen noch jede ungesunde Behandlung vertragen, die brauchen
einen ganz besonderen Umgang . wie wissen, was für diese Tiere wichtig
ist .. und wir sind nur zwei Pferdehalter unter garantiert Tausenden,
die das genauso sehen.
Wenn Sie das durchsetzen würden .. wir würden vermutlich zum erstenmal im Leben nicht links, sondern sogar grün wählen.
Nein ... erpressen möchten wie niemand. Es wäre nur schön, einmal darüber nachzudenken und mitzuhelfen, daran was zu ändern.
Danke schön im voraus fürs Lesen dieses langen Textes.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
...
Sehr geehrte Frau Hafemann, sehr geehrter Herr Gilber,
Herr Minister Dr. Habeck dankt Ihnen für Ihre Mail und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die von Ihnen beschriebene Situation ist uns bekannt und führt häufiger zu Nachfragen.
Bei
der Haltung von Pferden bzw. Tieren allgemein sind zahlreiche
Rechtsvorschriften einzuhalten, die einzeln gesehen in dem jeweiligen
Fachbereich sinnvoll und nachvollziehbar
sind.
Ihre
Mail verstehe ich so, dass Sie sich wünschen würden, dass auch für eine
private Pferdehaltung die Möglichkeit besteht, in Bereichen ein
Stallgebäude zu errichten, in denen
es sonst nicht erlaubt ist. Ihren Wunsch sehen Sie im Sinne Ihrer
Tiere, die Sie sehr lieben. Das ist verständlich.
Umweltrechtliche
Bestimmungen verhindern Bebauungen in Gebieten, die besonderen Schutz
bedürfen. Sie stimmen sicherlich mit mir überein, dass die Ansiedlung
eines Unternehmens
in einem Naturschutzgebiet Unverständnis hervorrufen würde. Aus Sicht
des Unternehmens wäre dies nachvollziehbar, da es vielleicht dort
besonders verkehrsgünstig liegt, die Unterhaltungskosten besonders
niedrig sind, o.ä.. Auch wenn das Bespiel an einigen
Stellen sicherlich „hinkt“, so macht es doch deutlich, dass
Privatinteressen des Einzelnen hinter dem öffentlichen Interesse für
z.B. den Erhalt der Umwelt zurückstehen müssen. So bedauerlich dies auch
für den Einzelfall ist.
Sie
sprechen von Pensionspferdehaltung, in denen die Tiere nicht gut
gehalten werden. Sollten dort Verstöße gegen das Tierschutzrecht
vorliegen, bitte ich Sie, sich mit der
zuständigen Veterinärbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt in
Verbindung zu setzen. Von dort aus wird man dem Sachverhalt nachgehen.
In
Beratungen wird Pferdehaltern empfohlen, die künftigen Weideflächen
vorab darauf zu prüfen, ob sie sich tatsächlich für die
Ganzjahresbeweidung eignen. Hierzu zählt neben
der Frage des Witterungsschutzes auch der Zustand der Weidefläche über
das Jahr hin gesehen (Feuchtigkeitsansammlungen), die Qualität und der
Pflegezustand des Aufwuchses, die Versorgungsmöglichkeiten mit
Tränkewasser sowie auch die Frage der Einzäunung.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat dies in
einer Leitlinie für die Beurteilung von Pferdehaltungen unter
Tierschutzgesichtspunkten zusammengefasst, die ich als Anlage beifüge.
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein führt Fortbildungsveranstaltungen zur Pferdehaltung durch (http://www.lksh.de/landwirtschaft/tier/pferde/).
Die Mitarbeiter der
Landwirtschaftskammer beantworten auch Fragen zu ganz speziellen
Problemen, die sich in Bezug auf die Haltung ergeben, insbesondere auch
Fragen zur guten landwirtschaftlichen Praxis, die bedacht werden
müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michaele Sekulla
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Referat Tierschutz
V 241
Mercatorstr. 3
24106 Kiel
Tel.: +49 431- 988-4948
Fax: +49 431- 988615-4948
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