Samstag, 11. Juni 2016

Meldung der Tierhaltung und Tierseuchenfonds

Bissel Input, soweit ich es selbst verstehe



Die "aufmerksamen Beobachter unserer nun ja seit dem 1. Mai 16 Tierhaltung in Eigenregie" haben mit ihrem Anschiss beim Kreisveterenäramt gegen uns wegen Tierquälerei dann auch was Gutes bewirkt, nämlich den Aspekt, dass Jürgen so gleich auf diese Weise unsere Pferde ordnungsgemäß beim Kreisveterenäramt angemeldet hat.

Das ist nämlich Vorschrift und ehrlich gesagt hätte das keiner von uns gewusst, auch wenn uns der Name Tiersuchenfonds schon irgendwie untergekommen ist.


Ich erkläre jetzt mal, was ich von dem gesammelten Papierkrieg inzwischen verstanden habe und auch, was noch nicht. Ich kann ja immer nur das genau erklären, was ich auch kapiert habe, und dieses Amtsdeutsch .. ja das ist halt Amtsdeutsch, das versteht selten ein Normalmensch von vornherein wirklich, sondern macht im Laufe der Zeit seine Erfahrungen damit.

Als die Amtstierärztin da war, also beim 1. Besuch am 3. Mai nach dem Pferdeumzug, wo sie uns ja schon am Telefon geglaubt hat, dass Chiwa nicht krank ist,
hat sie nach dieser Untersuchung dann mit Jürgen ein Formular ausgefüllt und uns auch gleich was vom Tierseuchenfonds erzählt, so dass ich dachte, da kommt jetzt dann wohl die Tage die Rechnung von diesem Tierseuchenfonds ... den man übrigens, wenn ein Pferd stirbt, soweit ich es verstanden habe, unter bestimmten Aspekten auch Zuschüsse für die Tierkörperbeseitigung bekommt. Man bezahlt das also nicht vollkommen unsonst, sondern hat auch was davon.



Danach kam ein Schreiben mit einer Nummer, was noch nicht die Nummer des Tierseuchenfonds ist, sondern das kommt nur von der Meldestelle. Beides kommt aber von der Adresse des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel.

Diese Nummer muss man aufheben.

Die Meldung der Tierhaltung kostet dann einmalig 15,00 Euro Gebühren, hat aber noch nichts mit dem Tierseuchenfonds zu tun.

Dabei war dann ein weiterer Meldezettel und auch netterweise eine Telefonnummer für eventuelle Fragen, wo ich dann gleich angerufen habe.

Also kriegte ich die Auskunft, dass Jürgen nun unsere Pferde nochmal extra beim Tierseuchenfonds anmelden muss, also das Formular, was schon dabei war, halt ordnungsgemäß ausfüllen.

Das ist bei den verschiedenen Tierarten anders und auch die Zuschüsse, die man kriegt, sind von Tierart zu Tierart verschieden. Bei Pferden ist das relativ einfach.
Anmelden muss man in verschiedenen Gruppen einmal unter 1) Rinder, Bisons, Wisente und Wasserbüffel, unter 2) Pferde, unter 3) Schweine, unter 4) Geflügel (die ersten 25 sind aber beitragsfrei), 5) Schafe und 6) Ziegen.

Die Preise pro Tier unterscheiden sich je nach Tierart, aber auch nach der Menge .. wobei ich sonderbar finde, dass bei großen Tierbeständen dann irgendwann der Einzelbetrag pro Tier größer ist als bei eher kleinen Mengen.

Nun ja.
Bei unseren Pferden sieht die Berechnung nun folgendermaßen aus:

Der Stichtag für den Tierseuchenfonds ist der 1. März 2015. Jürgen ist aber erst seit dem 1. Mai 2016 Tierhalter.

Bei Rindern, Pferden und Schafen entfallen die Beiträge, wenn diese Tiere nach dem Stichtag 1.3.15 angemeldet wurden. Bei allen anderen Tierarten entfallen die Beiträge, wenn sie nach dem 1.2.16 angemeldet wurden.

Das heißt nun aber nicht, dass es nichts kostet, denn es fällt noch ein Grundbeitrag von 22,50 Euro an, der aber unabhängig von der gehaltenen Anzahl der Tiere ist.

Der Grundbeitrag fälllt wie oben schon gesagt aber bei Geflügel bis 25 Stück nicht an, erst wenn es mehr sind.

Das heißt für Jürgen, er muss bei einer Fälligkeit zum 14.07.16 für Chiwa und Prima nur den Grundbeitrag in Höhe von 22,50 Euro bezahlen.

Inwiefern man nun warum und wofür beim Tod eines Pferdes dann was dazu kriegt, ich weiß das nicht, weil ich das nicht verstehe.

Aus dem Bauch raus vermute ich, das wird nur so sein, wenn ein Pferd aufgrund einer Seuche zwangsweise getötet wird und nicht, weil es unter normalen Umständen gestorben ist. Diese Vermutung kann aber falsch sein. Versuch macht klug, sollte man einmal einen Todesfall unter seinen Pferden haben, auch ohne aktuelle Seuche.


Was ich dieser Beitragsrechnung und auch dem gesamten Amtsdeutsch auf der Rückseite ebenfalls beim besten Willen nicht entnehmen kann, ist der Zeitraum, für den man diese 22.50 Euro jetzt bezahlt.

Ich vermute für ein Jahr, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass es nur einmalig bezahlt werden muss.

Aber wissen tu ich auch das nicht.



Falls Jürgen im nächsten Jahr eine neue Rechnung oder eine Mahnung kriegt, lasse ich es Euch wissen, denn dann bin ich bereits etwas klüger.

Bei google findet man übrigens auch nichts, was einen weiter bringt und die ganze Sache verständlicher macht.

LG Renate

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