Ich habe die Stelle im Tierschutzgesetz gefunden, von der die Pferdeklappe da was schreibt
Ich verlinke mal beides, meinen Beitrag über die Auflagen, die die Pferdeklappe bekommen hat, aber auch das Tierschutzgesetz.
Das ist der Beitrag mit meiner mail an die Grünen wegen folgendem Zitat von der Facebook-Seite der Pferdeklappe:
"Wir haben Auflagen bekommen: Jedes
Pferd muss einen Equidenpass haben. Außerdem dürfen wir keine
Pferde/Ponys mehr aufnehmen, die nicht vermittelbar sind oder die älter
als 20 sind. Das verstößt gegen das Tierschutzgesetz, in dem steht: Ein
altes, aufgeriebenes Tier darf nur zum Zwecke der Tötung erworben
werden. Das ist hart, aber wir weisen immer wieder darauf hin."
Und jetzt mal der genaue Gesetzestext aus dem Tierschutzgesetz, von dem da die Rede ist:
§ 3
Es ist verboten,.............
- 2.
- ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung zu veräußern oder zu erwerben; dies gilt nicht für die unmittelbare Abgabe eines kranken Tieres an eine Person oder Einrichtung, der eine Genehmigung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 und, wenn es sich um ein Wirbeltier handelt, erforderlichenfalls eine Genehmigung nach Vorschriften, die auf Grund des § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2 erlassen worden sind, für Versuche an solchen Tieren erteilt worden ist,
- 3.
- ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,....Also ich lese da nicht raus, dass es laut Tierschutzgesetz nun grundsätzlich verboten ist, alte Pferde aufzunehmen .. die sind oft ja nun nicht so krank, dass ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist.Oder wie seht Ihr das ????Ich bin wirklich mal neugierig, ob die Grünen mit antworten und vor allen Dingen, ob die mir erklären können, warum eine Tierschutzeinrichtung wie die Pferdeklappe solche Auflagen bekommen hat, die doch dem Tierschutzgesetz, so wie es da wirklich drin steht, eher widersprechen.Wenn die mir geantwortet haben, blogge ich das natürlich.LGRenate
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