Freitag, 30. August 2019

Welche Wolfsschutzmöglichkeiten gibt es in Schleswig-Holstein, besonders für Pferde

Ich finde keine neuen Information wegen des gerissenen Holsteiner-Fohlens aus Haselau

Quelle: Gnadenhof Gaia's Traum
 Unsere Süßen grasen nicht sehr weit weg von Haselau .. also nicht für einen Wolf, der ja schnell und weit laufen kann. Es ist alles gut dort. Trotzdem macht es mir ein wenig Angst, dass besonders dieser Problemwolf, der bei uns zum Abschuss freigegeben wurde, immer noch nicht gefunden wurde, der ja in dieser Gegend unterwegs ist.

Und ich verstehe auch überhaupt nicht, warum man immer noch keine abschließenden Informationen darüber findet, was denn nun wirklich mit diesen gerissenen Holsteiner-Fohlen passiert ist, ob das nun ein Wolf gewesen sein kann und falls nicht, was denn?

Denn das ist doch ein sehr renommierter Hof, wo das passiert ist, wo ganz bestimmt alles seine Ordnung hat.

Ich war auf jeden Fall mal suchen .. ich finde auch auf der Seite unserer Landesregierung nichts über diesen speziellen Vorfall, obwohl da ja zuweilen über nachgewiesene Wolfsrisse berichtet wird.

Auch nichts, dass es nun andere Gründe gehabt hätte, denn auch das wäre ja mal interessant, wie genau sich diese Behörde denn dazu äußert.

Unten habe ich verlinkt, wer eigentlich Geld bekommen kann, um wolfssichere Zäune aufzustellen, im Falle von Rissen Geld bekommt und so weiter und so fort.

Das ist alles nicht wenig kompliziert.

Für Pferde und Rinder gilt bei uns, dass es heißt, es sind dort keine Wolfsschutzzäune und besondere Schutzmaßnahmen nötig, weil Pferde und Rinder nach wie als durch den Wolf nicht gefährdet gelten. Aber wenn was passieren sollte, kann man Hilfen beantragen.

Ich kopiere den Passus, der Pferde betrifft, mal raus.


...
 

13. Wieso gelten Rinder und Pferde in der Regel nicht als „besonders gefährdete Nutztiere“?
Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Kälbern und Fohlen empfohlen?

Rinder und Pferde gelten in Herden gehalten grundsätzlich als selbstschutzfähig gegenüber Wolfsattacken. Bei Rinderherden kann eine ausreichende Fähigkeit zum Selbstschutz gegenüber Wolfsangriffen angenommen werden, wenn
  • zur Herde erwachsene Tiere (zweijährig oder älter) gehören,
  • diese nicht geschwächt sind, z.B. durch Krankheit, Verletzung, kurzfristig zurückliegende Abkalbung, und
  • diese zahlenmäßig ausreichend sind, um eine Verteidigungsposition einnehmen zu können.
Kälber als Teil einer Rinderherde mit einer ausreichenden Fähigkeit zum Selbstschutz gegenüber Wolfsangriffen sind dank dieser Fähigkeit der erwachsenen Rinder ausreichend mitgeschützt. Analog gilt dies auch für Pferde.
Folgende Schutzmaßnahmen für Rinder- und Pferdehaltungen, die nicht die o.g. Voraussetzungen erfüllen, werden empfohlen (es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Umsetzung dieser Empfehlungen aktuell auch in WPG keine Voraussetzung für Ausgleichszahlungen ist):
  • Fohlen: Pferde mit Fohlen werden vielfach in Stallnähe gehalten. Sie sollten nachts aufgestallt werden bzw. in einen wolfsabweisend gezäunten Bereich verbracht werden.
  • Abkalbungsbereiche sichern: Sofern Rinder auf den Weiden kalben, sollten sie in Abkalbungsbereiche verbracht werden, die wolfsabweisend zu zäunen sind.
  • Jungrinderherden: aktuell wird in S-H kein Bedarf gesehen, Jungrinderherden besonders vor Wolfsübergriffen zu schützen.
  • Bei Fohlen und Kälbern bis zu einem Alter von zwei Monaten kann es sinnvoll sein, die betroffenen Tiere nachts in einen Nachtpferch zu verbringen. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass kleine Fohlen und Kälber die Weideflächen nicht verlassen und so von den Muttertieren getrennt werden können.
  • Bei Rindern und Pferden ist der oben genannte 5-Litzen-Zaun eine gute Variante für einen wolfsabweisenden Zaun. Bei Pferden ist ggf. die untere Litze mit Abstandisolatoren vor dem Zaun anzubringen.
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LG
Renate

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