Dienstag, 6. September 2016

Die "grünen Tierschützer" - lach mich grad tot - zum Thema Weidezelt für private Tierhalter

Doch .. das Ministeriums unseres Herrn Habeck hat echt geantwortet


Und dieser Mann schreibt, der Tierschutz in Schleswig-Holstein sei ihm ein so besonderes Anliegen.


Er will natürlich auch die Privelegierung der Landwirtschaft im Außenbereich abschaffen.

Aber wenn Ihr Euch diese Antwort durchlest, ist eins sonnenklar.

Wenn die Grünen an der Regierung bleiben, denen wir dieses Schlamassel, das vor 20 Jahren noch gar nicht da war, ja verdanken, und sie auch noch die Privelegierung der Landwirtschaft abschaffen, wird das nicht besser, sondern alles noch viel schlimmer werden, weil es dann vermutlich gar nicht mehr erlaubt wird .. nichtmal dem Verpächter eines Weidestücks, falls der anders als unsere Verpächterin, wirklich noch Berufsbauer sein sollte, Weidetieren irgendeinen Witterungsschutz draußen aufzustellen.

Fast wie Hohn war dann auch noch die pdf mit den Richtlinien zur artgerechten Haltung von Pferden dabei.

Schon mein grüner Bio-Lehrer war immer der Meinung, dass jeder Käfer wichtiger sei als Hunde, Katzen, Pferde oder andere Haustiere ... und heute haben wir die zu Hauf überall in den Regierungen sitzen.

Ich bin so froh, dass sie in Meck-Pomm endlich abgeloost haben.

Weiter so .. schmeißt die Grünen raus aus der Regierung, wenn Ihr Eure Haustiere lieb habt, die brauchen wir garantiert nicht.

Nun die Korrespondenz:

LG Renate

......
Für Herrn Robert Habeck und alle, die sonst noch daran interessiert sind, dass Tierschutz und Gesetzgebung sich nicht gegenseitig im Weg stehen
 
Tierschutz/Pferdehaltung von Privatleuten im Außenbereich, § 63 LBO und § 35 Baugesetzgebung und das gesamte Dilemma
 
Sehr geehrter Herr Habeck,
 
Sie schreiben auf den Seiten Ihres Ministeriums, dass Ihnen der Tierschutz in Schleswig-Holstein besonders am Herzen liegt. Sie gehören zu den Grünen, die Umwelt wird es also auch tun. Aber muss sich eigentlich Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz gegenseitig im Weg stehen?
 
Wir wissen nicht, ob Sie sich jemals mit einem Hobbypferdehalter in Deutschland unterhalten haben, dem es gelungen ist, nach unzähligen schlechten Erfahrungen in deutschen Pensionsställen, wo oft einer schlechter ist als der andere, endlich eine Weide pachten zu können oder sich sogar eine gekauft oder gar einen eigenen Hof gekauft hat und dann fassungslos vor dem Problem steht, dass es offensichtlich leichter ist, im Außenbereich, was ja fast immer Landschaftsschutzgebiet ist, ein Atomkraftwerk zu bauen als einen laut Tierschutzgesetz unter Strafe vorgeschriebenen Unterstand für ein paar Pferde.
 
Das Dilemma ist folgendes:
 
Sie beginnen damit, ihre Pferdehaltung oder auch, sollten Sie Ziegen, Schafe oder Galloways und Highland-Rinder lieber mögen, ordnungsgemäß beim Kreisveterenäramt anzumelden. Sie sind dann Tierhalter und kriegen die erste Nummer. Danach bekommen Sie Post aus Ihrem eigenen Ministerium, also dem für Energiewende ... und und und ... wozu auch Tierschutz gehört.
Dann werden Sie Mitglied im Tierseuchenfonds. Sie werden also zunächst einmal genauso behandelt wie ein echter Bauer.
 
Laut Pachtvertrag ist das nicht anders. Sie pachten (oder kaufen vielleicht auch) ja ein Stück Land, das bisher landwirtschaftlich genutzt wurde und nutzen es auch weiterhin landwirtschaftlich ganz ordnungsgemäß .. eben nur in kleinen privaten Rahmen. Sie pflegen als Tierhalte diese Weide, vielleicht machen Sie sogar Heu oder auch nicht .. sie pflegen die Gräben, den Knick usw.
 
Ihre Tiere brauchen laut Kreisveterenäramt eine Schutzhütte, sonst kann man ihnen diese Tiere wieder weg nehmen .. was aus den Tieren dann wird, steht in den Sternen .. Sie lieben ihre Tiere aber, das tun die meisten Menschen, die Pferde oder anderes Großvieh auf so einer Weide privat halten, sogar sehr.
 
Sie brauchen im Winter auch einen Raum für das Winterfutter .. nicht unbedingt für den gesamten Jahresvorrat, das können Sie auch bei Ihrem Heulieferanten lagern .. aber ein kleines Zwischenlager brauchen Sie .. sie brauchen eine Ecke, wo Ihnen das Wasser nicht sofort wieder einfriert, wo es halbwegs geschützt steht .. es wäre auch nett, einen Geräteschuppen zu haben, jedenfalls einen kleinen, damit man Ihnen nicht alles, was Sie für die Weidepflege brauchen, womöglich stiehlt.
 
Klingt doch logisch, nicht wahr?
 
Sie fragen zunächst mal das Umweltamt, was sie da hin stellen dürfen. Das leitet Sie in Preetz weiter an das hiesige Bauamt.
 
Und was sie dann erfahren, das zieht Ihnen die Schuhe aus, denn das ist ein reines Horror-Szenario zwischen Baurecht und Tierschutz.
 
Also fangen Sie an zu suchen und erfahren, das ist in ganz Deutschland das gleiche Theater.
 
Da gibt es den § 35 für priviligiertes Bauen im Außenbereich, was nur Profi-Bauern dürfen .. wozu Pferdehalter nichtmal dann gehören, wenn die eine Reitschule betreiben geschweige denn Menschen, die diese Tiere einfach nur privat halten und nie vor hatten, damit Geld zu verdienen.
 
Dann gibt es Paragraphen wie 76 LBO über fliegende Bauten .. es gibt auch gute Weidezelte dieser Art .. aber das Bauamt erzählt Ihnen, weder die noch diese fahrbaren Weidehütten dürfen Privatmenschen hin stellen .. das seien Bauten, die aus eigener Schwere auf dem Boden liegen .. was ja Unsinn ist, tun die ja gar nicht.
 
Dann steht in § 63 eigentlich drin, wer Tierhaltung landwirtschaftlich betreibt, darf seinen Tieren eine Schutzhütte hin stellen .. es steht da nicht ausdrücklich drin, dass man dazu Profi-Landwirt sein muss .. und jeder Hobbytierhalter betreibt landwirtschaftliche Tierhaltung, nur eben im Kleinen und ohne Gewinnabsicht.
 
Das Bauamt sagt aber, wenn Sie mal Google anwerfen, fast jedem Menschen in ganz Deutschland dann, nee nee, ist ja Quatsch, das gilt nicht für Hobby-Tierhalter.
 
Also grübelt man ... man darf ja ein Gewächshaus .. eine überdachte Terrasse .. kleine Gebäude bis 10 Kubikmeter .. Sichtschutzwände .. Regale aufstellen.
 
Laut § 63 könnte man sogar eine Riesenhöhle ausheben .. sollten wir vielleicht unseren Pferden einen unterirdischen Raum graben .. wäre das besser ein ein Weidezelt?
 
Wenn man danach fragt, darf man das sicherlich auch nicht.
 
Man fühlt sich schlimmer als bei diesem Komik von Asterix und Obelix, falls Sie den mal gesehen haben sollten.
 
Also unser Vorschlag .. bitte helfen Sie den Pferden in dem von Ihnen regierten Bundesland .. und deren Haltern .. ganz schnell !!!!!
 
Wir sind Tausende, die unter Angst von irgendwelchen Bauern ausgebeutet werden und hilflos zuschauen müssen, wie unsere Tiere in solchen Pensionsställen nicht gut gehalten werden .. wir sind Tausende, die sich freuen würden, eine nicht genutzte Ausgleichsfläche pachten und da Pferde so halten zu können, dass sie es gut haben, die die Bauern, die sie angepachtet haben, aber ihr Vieh trotzdem ohne Auslauf im dunklen Stall halten, gar nicht brauchen und auch gar nicht nutzen außer auf dem Papier. Wir sind Tausende, die gar nicht die Landschaft verschandeln möchten, sondern einfach froh wäre, was ganz Kleines aufstellen zu dürfen, damit unsere Tiere laut Tierschutzgesetz artgerecht leben können .. wir möchten uns nicht strafbar machen.
 
Wir müssen uns aber strafbar machen in diesem Staat .. so oder so ... oder zusehen, dass unsere Pferde womöglich sterben müssen.
 
Wir beide halten zwei alte Gnadenbrotpferde, die sich weder verkaufen lassen noch jede ungesunde Behandlung vertragen, die brauchen einen ganz besonderen Umgang . wie wissen, was für diese Tiere wichtig ist .. und wir sind nur zwei Pferdehalter unter garantiert Tausenden, die das genauso sehen.
 
Wenn Sie das durchsetzen würden .. wir würden vermutlich zum erstenmal im Leben nicht links, sondern sogar grün wählen.
 
Nein ... erpressen möchten wie niemand. Es wäre nur schön, einmal darüber nachzudenken und mitzuhelfen, daran was zu ändern.
 
Danke schön im voraus fürs Lesen dieses langen Textes.
 
Mit freundlichen Grüßen
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
...

Sehr geehrte Frau Hafemann, sehr geehrter Herr Gilber,

Herr Minister Dr. Habeck dankt Ihnen für Ihre Mail und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die von Ihnen beschriebene Situation ist uns bekannt und führt häufiger zu Nachfragen.

Bei der Haltung von Pferden bzw. Tieren allgemein  sind zahlreiche Rechtsvorschriften einzuhalten, die einzeln gesehen in dem jeweiligen Fachbereich sinnvoll und nachvollziehbar sind.
Ihre Mail verstehe ich so, dass Sie sich wünschen würden, dass auch für eine private Pferdehaltung die Möglichkeit besteht, in Bereichen ein Stallgebäude zu errichten, in denen es sonst nicht erlaubt ist. Ihren Wunsch sehen Sie im Sinne Ihrer Tiere, die Sie sehr lieben. Das ist  verständlich.
Umweltrechtliche Bestimmungen verhindern Bebauungen in Gebieten, die besonderen Schutz bedürfen. Sie stimmen sicherlich mit mir überein, dass die Ansiedlung eines Unternehmens in einem Naturschutzgebiet Unverständnis hervorrufen würde.  Aus Sicht des Unternehmens wäre dies nachvollziehbar, da es vielleicht dort besonders verkehrsgünstig liegt, die Unterhaltungskosten besonders niedrig sind, o.ä.. Auch wenn das Bespiel an einigen Stellen sicherlich „hinkt“, so macht es doch deutlich, dass Privatinteressen des Einzelnen hinter dem öffentlichen Interesse für z.B. den Erhalt der Umwelt zurückstehen müssen. So bedauerlich dies auch für den Einzelfall ist.
Sie sprechen von Pensionspferdehaltung, in denen die Tiere nicht gut gehalten werden. Sollten dort Verstöße gegen das Tierschutzrecht vorliegen, bitte ich Sie, sich mit der zuständigen Veterinärbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt in Verbindung zu setzen.  Von dort aus wird man dem Sachverhalt nachgehen.

In Beratungen wird Pferdehaltern empfohlen, die künftigen Weideflächen vorab darauf zu prüfen, ob sie sich tatsächlich für die Ganzjahresbeweidung eignen. Hierzu zählt  neben der Frage des Witterungsschutzes auch der Zustand der Weidefläche über das Jahr hin gesehen (Feuchtigkeitsansammlungen), die Qualität und der Pflegezustand des Aufwuchses, die Versorgungsmöglichkeiten mit Tränkewasser sowie auch die Frage der Einzäunung.  Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat dies in einer Leitlinie für die Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten zusammengefasst, die ich als Anlage beifüge.
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein führt Fortbildungsveranstaltungen zur Pferdehaltung durch (http://www.lksh.de/landwirtschaft/tier/pferde/). Die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer beantworten auch Fragen zu ganz speziellen Problemen, die sich in Bezug auf die Haltung ergeben, insbesondere auch Fragen zur guten landwirtschaftlichen Praxis, die bedacht werden müssen. 

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michaele Sekulla

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Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Referat Tierschutz
V 241
Mercatorstr. 3
24106 Kiel

Tel.: +49 431- 988-4948
Fax: +49 431- 988615-4948
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