Sonntag, 29. September 2019

So schwierig, erfolglos und teuer ist die Jagd auf einzelne Problemwölfe

Aktuelles über die beiden Problemwölfe aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein


 Momentan werden seit Monaten sowohl in Niedersachsen als auch in Schleswig-Holstein unter hohen Kosten, aber erfolglos, zwei Problemwölfe gesucht.
Rechts seht Ihr Chiwa (Shiva) beim Müslifuttern in ihrem Auslauf vor ihrem Unterstand, unten Prima (Karina) frei auf der Weide grasen.

 Die Seniorenherde von Gnadenhof Gaia's Traum besteht aus ausnahmslos alten Tieren, die über 20, teils sogar über 30 Jahre alt sind, also nicht mehr jung und wirklich wehrhaft, auch wenn es ausgewachsene Tiere sind.

Und ganz in ihrer Nähe hat der Problemwolf aus Schleswig-Holstein schon mehrfach zugeschlagen, sogar Kühe gerissen.

 Oben Cyra, die sich häufig etwas von der Herde absondert, ich vermute, weil es ihr nicht mehr leicht fällt, schnell aufzustehen, wenn sie sich hingelegt hatte. Rechts Luna, die wie Chiwa zu Hufrehe neigt. Beide sind jetzt lange gesund gewesen, was nicht bedeutet, dass alle beide nicht Hufrehe-gefährdet wären und dann kann ein Pferd überhaupt nicht mehr schnell laufen.

 Wie das gerissene Holsteiner-Fohlen aus Haselau zu Tode kam, das mit vielen Mutterstuten und anderen Fohlen auf einem Nobelhof ganz nah am Haus auf der Weide starb, konnte bis heute nicht abschließend geklärt werden. Es muss kein Wolf gewesen sein, aber es ist auch nicht sicher, dass es kein Wolf war, weil die DNA-Tests einfach nichts ergeben haben, die gemacht wurden.

 Oben Wallach Winni. Er ist schon über 30, auch wenn er noch recht fit für dieses hohe Alter ist.

Diese Oldie-Herde braucht Bewegung und artgerechte Haltungsbedingungen, um gesund zu bleiben und ganz sicher keinen Wolf, der sie jagen würde.

 Vom anderen Problemlos aus Niedersachsen ist bekannt, dass er schon Pferde gerissen hat, sogar mehr als eins. Gefunden wurde auch dieser Wolf trotz Abschusserlaubnis genauso wie der aus Schleswig-Holstein bisher nicht.



Die beiden jugendlichen Ochsen Herzblatt (rotbunt) und Angel (schwarzbunt), die zu unserer Seniorenpferdeherde dazu gehören und nur vielleicht wehrhaft genug wären, haben natürlich einen eigenen Auslauf.

Die Fotos hier stammen alle von der Facebook-Seite von Gnadenhof Gaia's Traum.


Ich habe zwecks Information über nur diese beiden Problemwölfe aus Norddeutschland mal die neuesten Nachrichten rausgesucht und stelle die jetzt hier mal dazu.


Daraus:
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 Stand: 27.09.2019 13:55 Uhr

 Die Abschussgenehmigung für den Leitwolf des Rodewalder Rudels im Landkreis Nienburg ist erneut verlängert worden. Das niedersächsische Umweltministerium hat nach eigenen Angaben die befristete Genehmigung zum Töten des Wolfes bis zum 31. Oktober verlängert. Der Wolfsrüde streift durch ein mehrere Hundert Quadratkilometer großes Gebiet und soll mehrfach wolfsabweisende Zäune überwunden haben. Er ist laut Ministerium für etwa 40 getötete Nutztiere, darunter Schafe, Ponys und ein Alpaka, verantwortlich.
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 Befürchtet wird, dass er seine erworbenen Jagdtechniken auch an andere Wölfe weitergibt. Da der Wolf bereits seit Januar gesucht wird, wird der finanzielle Aufwand immer größer. Bis August hat die Suche nach dem Wolf nach Angaben des Ministeriums 83.000 Euro gekostet - 150.000 Euro könnten es werden. Das Geld erhält ein Dienstleister, der ein "intensives Monitoring des Geländes" durchführt, hieß es vonseiten der Landesregierung.
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Mehr über diesen Wolf, darunter auch erklärende Videos, im Link oben.


Daraus:

AKTUELLE PRESSEMITTEILUNGEN

+++Einbeziehung weiterer Jägerinnen und Jäger bei der Entnahme des Problemwolfs GW 924m
Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Wir arbeiten intensiv daran, den Abschuss des Problemwolfs zu erreichen“+++
KIEL(28.08.19). Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) plant, mit einer Allgemeinverfügung weitere Jägerinnen und Jäger aus den Kreisen Pinneberg und Steinburg bei der Entnahme des sogenannten Problemwolfs GW 924m einzubeziehen.
„Mit dieser Maßnahme wollen wir die Maßnahmen zum Abschuss von GW 924m effizienter gestalten und damit die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die auch artenschutzrechtlich gebotene Entnahme des Tieres tatsächlich gelingt. Unsere bisherigen Bemühungen zur Entnahme des Wolfes waren trotz des großen Einsatzes aller Beteiligten bislang nicht erfolgreich. Wir arbeiten intensiv daran, den Abschuss des Problemwolfs zu erreichen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht heute in Kiel.
Das Ministerium hatte am 31. Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW 924m erteilt und eine Gruppe geeigneter Personen mit der Entnahme beauftragt. Die Genehmigung ist mehrfach verlängert worden und gilt bis heute. Da das Streifgebiet des Tieres sehr groß und nur sehr schwer abzudecken ist, gelang die Entnahme bislang nicht.
Die geplante Allgemeinverfügung soll folgende Eckpunkte berücksichtigen:


· Zum Abschuss ermächtigt werden sollen die Jagdausübungsberechtigten in ihren jeweiligen Revieren innerhalb des Gebietes, in denen GW 924m bejagt werden darf. Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden sogenannte Begehungsscheininhaber.

· Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet vorgenommen werden.

· Die Genehmigung erlischt in dem Moment, in dem ein weiterer Wolf im Zulassungsgebiet nachgewiesen wird.

· Im Falle eines Abschusses sind die zuständigen Behörden sofort darüber zu unterrichten und das getötete Tier ist an diese zu übergeben.

Die durch die geplante Allgemeinverfügung zum Abschuss berechtigten Jägerinnen und Jäger sollen als Ergänzung zu den mit der Entnahme bislang betrauten Experten aktiv werden. Die Expertengruppe wird sich zukünftig auf Gebiete konzentrieren, in denen die durch Allgemeinverfügung geregelten Maßnahmen nicht greifen können.


Hintergrund:
Bei einer Allgemeinverfügung handelt es sich um einen speziellen Verwaltungsakt, der sich an einen genau beschriebenen Personenkreis richtet und eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes ausspricht. Vor dem Erlass dieser Allgemeinverfügung müssen die nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände angehört werden.
Nach Einleitung des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens werden die Naturschutzvereine zwei Wochen Zeit haben, Stellung zu der geplanten Regelung zu nehmen. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen soll die Allgemeinverfügung durch die Veröffentlichung im schleswig-holsteinischen Amtsblatt in Kraft gesetzt werden.

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 Hier noch ein Link zu Infos auf der Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein:


Na ja .. ich vermute, sollte einer der beiden Wölfe irgendwann mal wirklich gefunden werden, wird das wohl so auffällig durch die Presse gehen, dass wir es auch erfahren.

LG
Renate

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