Wann sowas Betrug ist und wann nicht, wissen wir jetzt !!!
Diejenigen unserer Freunde und Freundinnen, unsere Familie oder die Leserinnen und Leser unserer Blogs, die schon länger regelmäßig mitlesen, werden sich vermutlich noch daran erinnern, was für einen Stress wir im vorigen Winter bei uns im Stall hatten, weil wir so dumm waren, gutgläubig spontan eine junge Frau mit ihrem Pferd bei uns aufzunehmen, die uns bei ihrem Einzug die Hucke vollgelogen hat, das in der Stallgemeinschaft davor schon genauso gemacht hat und uns nur schamlos ausgenutzt hat.Weil Jürgen zuletzt doch sehr massiv geworden ist, sind wir sie dann zuletzt doch noch losgeworden, aber Jürgen hat sie damals auch wegen Betrug angezeigt und als das zunächst unter der Begründung abgelehnt wurde, es gäbe ja keinen schriftlichen Pensionsstallvertrag und sie hätte ja was anderes ausgesagt, haben wir gegen diese Ablehnung bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, Jürgen hat darauf hingewiesen, dass im Vertragsrecht ausdrücklich drin steht, dass auch ein mündlicher Vertrag einer ist und ich habe dazu ausgesagt, dass ich ja dabei war und was ich miterlebt habe.
Gestern nun kam die Antwort und die Begründung, warum denn nun die Sache immer noch kein Betrug sei.
Ich erzähle das mal genau, um jeden zu warnen, genauso unvorsichtig zu sein wie wir damals, bei dem eine fremde Person fragen kommt, ob sie mit in eine Stallgemeinschaft rein kann und wie man wenn, es denn machen sollte, wenn man aus Gutmütigkeit oder Hilfsbereitschaft doch dazu ja sagen möchte.
Wir wollten damals ja auch nur helfen.
Also es heißt da, dass das Erschleichen von Leistungen, wenn die nicht in Geld genau definiert sind und bezüglich der Zahlungsfähigkeit der Person konkret besprochen, dass sie auch zahlungsfähig ist, im privaten Bereich nicht als Betrug gewertet wird .. das ist nur beim Schwarzfahren oder so Dingen wie ein Konzert besuchen, ohne am Automaten die Eintrittskarten zu lösen und dergleichen strafbar .. sonst kann man da nur privatrechtlich versuchen, die einem entstandenen Kosten einzuklagen, bestraft im strafrechtlichen Sinne wird diese Person aber dann nicht.
Das Erschleichen von Leistungen bei uns bestand darin zu sagen, die Frau sei Verkäuferin, hätte also Arbeit ... würde beim Abäppeln helfen wollen, tägllich 30 l Wasser mitbringen und ab Mitte Dezember entweder das Geld, was ihr Pferd an Heu verbraucht, dazu geben oder aber selbst Heu besorgen und mit ins gemeinsame Heulager zu legen.
So hatten wir das halt damals abgesprochen, aber nichts klappte ... sie half so gut wie nie beim Abäppeln, brachte fast nie Wasser für ihr Pferd, kam gar nicht täglich und wenn, dann spätabends und hat fast kein Heu gekauft und Geld auch nicht dazu gegeben.
So habe ich das dann in der Beschwerde auch wahrheitsgemäß angegeben.
Da kriegen wir dann gestern zur Antwort, meine Aussage zu den Vertragsbedingungen seien ja deckungsgleich mit ihrer gewesen, so hätte sie das auch ausgesagt .. aber dass sie weder geholfen, noch Wasser mitgebracht oder genug Heu besorgt oder es bezahlt hätte, wäre jetzt deshalb kein Betrug, weil wir ja keine feste Pensionsstallsumme festgemacht hätten.
Das wäre nur Erschleichen von Leistungen, aber nicht direkt strafbar und wir könnten das nur privatrecht versuchen einzuklagen.
Nun das zu versuchen, kann man wohl in die Tonne treten.
Es wäre aber Betrug gewesen, auch bei einem mündlichen Vertrag .. wichtig sind da aber eben Zeugen .. ich wäre aber als Zeugin anerkannt worden .. wenn wir statt dieser typischen Abmachung, wie es oft in Stallgemeinschaften ist . man macht die Arbeit gemeinsam und legt auch beim Heu zusammen .. eben gesagt hätten, es kostet monatlich soundsoviel und sie hätte gesagt, sie hat Arbeit und damit gelogen, weil sie ja arbeitslos war, als sie das Pferd zu uns brachte, und könnte das auch sicher bezahlen.
Ich würde sagen, die Frau wusste genau, was sie tut, weil sie das nicht zum ersten Mal tat ... wir wissen ja, sie hat es in der Stallgemeinschaft davor, die ja nur 3 Weiden neben uns in der Feldmark war, ganz genauso gemacht.
Ob davor oder danach noch öfter, keine Ahnung.
Wer sich auf sowas spitzt .. sich also so ähnlich verhält wie es auch sogenannte Mietnomaden tun .. deswegen in der Überschrift der Begriff Stallgemeinschafts-Nomaden ... der kann so ohne viel Ärger befürchten zu müssen, dass er sich strafbar macht, bequem von Stallgemeinschaft zu Stallgemeinschaft wandern, wenn ihn nicht stört, dass die Leute logisch dann jedesmal stinksauer sind.
Na ja ... wer das ganze Drama nochmal unter dem damaligen Datum nachlesen möchte, kann das hier in diesem Link tun .. da habe ich das alles nochmal genauer aufgedröselt und wusste damals noch nicht, was wir mal wieder für tolle Gesetze in Deutschland haben.
LG
Renate
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