Donnerstag, 13. Dezember 2018

Wann Pferdehändler Unternehmer sind

... und was das im Ernstfall zu bedeuten hat

Nixe im Dezember 92 .. gekauft von einer Züchterin
Es ist ein Unterschied, ob man sich ein Pferd von einer Privatperson oder von einer Person kauft, die als Unternehmer gilt, egal ob dieses Unternehmertum nun bedeutet, dass diese Person Pferde züchtet, mit Pferden handelt, die sie einkauft und wieder verkauft oder aber auch beispielsweise Reitschulpferde weiterverkauft.

Sollte man wirklich auf die Idee kommen, diese Person auf Wandlung oder Schadensersatz zu verklagen, dann ist die Haftung bei einem Unternehmer viel größer als bei einer Privatperson.
Chiwa im Januar 94 - gekauft von einer Züchterin
https://pferderecht-sbeaucamp.de/wann-ist-ein-pferdeverkaeufer-unternehmer/

Hier erklärt ein Anwalt für Pferderecht, wann der Pferdeverkäufer bereits als Unternehmer gilt und damit viel eher für Schäden am Pferd haften muss als eine Privatperson.


Und er sagt eben auch, dass oft Pferdehändler versuchen, sich als Privatleute zu tarnen, eben um ihrer gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu entgehen .. weil man eben von einem Profi erwarten kann, dass er Probleme beim Pferd schon vor dem Verkauf erkennen kann, von einer Privatperson nicht.
Reno im Juli 1995 - gekauft von einer Züchterin
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Daraus mal:
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Das deutsche Kaufrecht unterscheidet hinsichtlich der an einem (Kauf-)Vertrag beteiligten Parteien grundsätzlich zwischen Unternehmern und Verbrauchern (Privatpersonen). Eine Einstufung in die eine oder andere Kategorie kann auch im Falle eines Pferdekaufes weitreichende Konsequenzen haben.
Bei der Konstellation „Verkäufer ist Unternehmer/Käufer ist Verbraucher“ gelten die gesetzlichen Beschränkungen des sogenannten Verbrauchsgüterkaufs, die nicht von den Parteien vertraglich ausgeschlossen werden können.

Prima im Oktober 2004 - gekauft von einer Züchterin
 Größte Relevanz für die Praxis hat hier die Bestimmung des § 476 BGB, welche eine Beweislastumkehr anordnet. In dieser Vorschrift ist geregelt, dass der Verkäufer/Unternehmer beweisen muss, dass er eine mangelfreie Sache übergeben hat, wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe an den Käufer/Verbraucher ein „Mangel“ des Pferdes zeigt. In vielen Fällen ist es allein diese Beweislastregelung, die über Erfolg oder Misserfolg des Prozesses entscheidet, da sich manches Mal nach Ablauf von mehreren Wochen oder Monaten auch durch den besten Sachverständigen nicht mehr eindeutig feststellen lässt, ob ein Mangel bei Übergabe bestanden hat oder nicht. Demzufolge kommt der Frage, ob ein Verkäufer Unternehmer ist, in der Praxis vor allem bei Gerichtsverfahren große Bedeutung zu. Denn ein Verkäufer, der als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB angesehen wird, hat ein erhöhtes Risikopotenzial bei seinen vertraglichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist Unternehmer eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine derartige gewerbliche Tätigkeit ist immer dann anzunehmen, wenn ein selbstständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt vorliegt.


Ist der Unternehmerbegriff also nur auf Pferdehändler und professionelle Züchter anzuwenden? Weit gefehlt! Erste Hinweisbeschlüsse, die allerdings alle nur erstinstanzlich ergangen sind, lassen den Schluss zu, dass die Gerichte sehr verbraucherfreundlich urteilen und den Unternehmerbegriff daher sehr weit fassen. So wurde ein Verkäufer, der hauptberuflich eine Mutterkuh- und Pensionspferdehaltung betreibt, als Unternehmer angesehen, als er sein privates Hobbypferd verkaufte (Landgericht Hannover, Hinweisbeschluss vom 29. April 2003, Az. 17 0 293/02). Auch der Landwirt, der aus Altergründen seinen Hof verpachtet hat und eine Altersrente bezieht, aber noch in rentenunschädlicher Weise zwei Pferde hielt und eines davon verkaufte, wurde als Unternehmer eingestuft (Landgericht Mönchengladbach, Hinweisbeschluss vom 24. April 2003, Az. 1 0 404/02). Unternehmerstatus wurde ebenfalls einem früheren Rindermakler und jetzigem Rentner attestiert, der sein Pferd an einen Verbraucher verkaufte (Landgericht Aurich, Beschluss vom 20. Mai 2003, Az. 3 0 256/03).

Unter den Unternehmerbegriff werden faktisch auch sehr viele so genannte Hobbyzüchter fallen. Selbst wenn das Finanzamt die private Pferdezucht eines Steuerbürgers als Liebhaberei einstuft, kann dieser Pferdeverkäufer nicht sicher sein, dass er nach dem neuen Verbrauchsgüterkaufrecht nicht zu den Unternehmern zählt. Unternehmer ist nämlich auch ein Hobbyzüchter, der regelmäßig seine Nachzuchten verkauft, auch wenn er in wirtschaftlicher Hinsicht wegen liebevoller und aufwendiger Pflege eher Verluste macht und sein Betrieb vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft wurde. Allein der Anschein bzw. das Auftreten als Gewerbetreibender reicht für die Annahme der Unternehmereigenschaft auch dann aus, wenn für den Privatmann eindeutig der Schein eines Gewerbetreibenden gesetzt wurde.


Da der Verbrauchsgüterkauf ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko des Verkäufers zur Folge hat, wird gelegentlich von den Verkäufern versucht, einen Verkauf von „privat“ an „privat“ zu konstruieren, indem irgendein Verwandter/Bekannter als Verkäufer vorgeschoben wird. Zu dieser Fallkonstellation liegt bereits aus dem Autorecht ein Urteil vor:
Thunder im Juli 2017 - gekauft von einer Pferdehändlerin, die vorgab, das Tier privat zu v erkaufen













Unten noch ein paar mehr Links zum Thema Handel mit Pferden .. auch wenn Jürgen und ich sicherlich Thunder damals, als wir die Löcher in seinem Rücken entdeckt haben, nicht wieder zurückgegeben hätten, weil er anders als gesagt eben wirklich gar nicht mehr reitbar war oder gewusst hätten, dass da eine Frau ein Pferd, das von seinem vorherigen Halter verschenkt wurde, eben dann weiterverkauft hat und vieles von dem, was sie über das Tier sicherlich wusste und hätte weitergeben müssen, unter der Geschichte, das sei privat, warum er verkauft wird, eben trotzdem sicher behalten hätten .. weil er ja als ein Lebewesen von uns auch ziemlich schnell geliebt wurde, egal wie krank er war oder wie verdorben sein Rücken gewesen ist, warum auch immer. Es ist einfach interessant, mal zu wissen, dass es eben nicht erlaubt ist, einfach so zu tun, als würde man als Privatmensch Pferde verkaufen, wenn man in Wirklichkeit mit diesen Tieren handelt, selbst wenn es "nur" Bestellpferde sind, wo man dann falsche Angaben über deren tatsächlichen Gesundheitszustand und so weiter macht.

Bei allen vier Pferden, die ich vorher mit meiner Familie gekauft habe, waren es ehrliche Züchter, die uns auch gründlich darüber informiert haben, was wir zu den Pferden haben wissen müssen, als wir sie in die Familie geholt haben ... bei Thunder sind wir angelogen worden und vielleicht wäre uns vieles einfach mit ihm besser gelungen, wenn die Person, wo wir ihn herbekommen haben, mal ehrlich gewesen wäre.

So aber ist er uns unter dramatischen Bedingungen gestorben, mit denen wir ganz plötzlich innerhalb von 14 Tagen konfrontiert wurden und selbst mit Hilfe des Tierarztes war es unmöglich noch festzustellen, was genau die Gründe dafür waren, warum er urplötzlich so abbaute oder ihm noch zu helfen.

 LG
Renate

https://pferderecht-sbeaucamp.de/gewaehrleistungsrechte-beim-pferdekauf/

https://www.barnboox.de/pferdewissen/haltung/recht-versicherung/pferde-recht-verkauftes-pferd-stirbt-herzfehler-verkaeufer-muss-trotz/

https://www.richterrecht.com/pferdekaufrecht-12seiten.html

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