Dienstag, 28. Januar 2020

Übrigens: Wie die Pferdeklappe das Tierschutzgesetz nur auslegt ...

... um eben nicht in die Lage zu kommen, nicht mehr verkäufliche Pferde aufzunehmen ...



... die nur kosten und nichts mehr einbringen, was auf Gnadenhöfen, also echten, ja meistens so ist.


§ 3 

Es ist verboten,......
.
.

2.
ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung zu veräußern oder zu erwerben; dies gilt nicht für die unmittelbare Abgabe eines kranken Tieres an eine Person oder Einrichtung, der eine Genehmigung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 und, wenn es sich um ein Wirbeltier handelt, erforderlichenfalls eine Genehmigung nach Vorschriften, die auf Grund des § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2 erlassen worden sind, für Versuche an solchen Tieren erteilt worden ist,
 
...
Ich schau mal die anderen Paragraphaphen nach.
 

§ 8 

(1) Wer Versuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde. Die Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist zu erteilen, wenn
1.
wissenschaftlich begründet dargelegt ist, dass 
...

§ 9

 (3) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und, soweit artenschutzrechtliche Belange berührt sind, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union Versuche
1.
an Primaten,
2.
an Tieren bestimmter Herkunft,
....
 zu verbieten oder zu beschränken, insbesondere von einer Genehmigung oder der Erfüllung weiterer, über § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 8 hinausgehender Anforderungen abhängig zu machen.
...
Und dann nochmal dazu, was die Pferdeklappe darüber bei Facebook für Angaben macht.
...
Aus unserem Blog, habe ja gerade darüber berichtet, was uns damals passiert ist.
 
 
Daraus wiederum direkt von der Pferdeklappe so übernommen:
...
" Wir haben Auflagen bekommen: Jedes Pferd muss einen Equidenpass haben. Außerdem dürfen wir keine Pferde/Ponys mehr aufnehmen, die nicht vermittelbar sind oder die älter als 20 sind. Das verstößt gegen das Tierschutzgesetz, in dem steht: Ein altes, aufgeriebenes Tier darf nur zum Zwecke der Tötung erworben werden. Das ist hart, aber wir weisen immer wieder darauf hin. Auch können wir KEINE Gnadenbrotpferde aufnehmen,"
 
Wie man sieht, das ist Unsinn, es liegt nicht am Tierschutzgesetz, dass sie keine Gnadenbrotperde aufnehmen. Die lassen sich einfach nur schlecht weiterverkaufen, kosten nur Geld und die wollen sie nicht haben. Aber Spendengelder kassieren.
 
LG
Renate
 

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