Freitag, 8. Dezember 2017

Reine Boxenhaltung bei Pferden ist laut Tierschutzgesetz strafbar

Sowas ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt


Boxenhaltung von Pferden gilt laut Tierschutzgesetz in Deutschland und vielen anderen Ländern in unserer Umgebung als grenzwertig, wird aber noch akzeptiert, wenn gewährleistet ist, dass die Pferde zumindest tagsüber einige Stunden freie Bewegungsmöglichkeit in einem Auslauf bekommen.
Ein Pferd muss schon schwer krank sein, wenn es in Ausnahmefällen erlaubt ist, es in dieser Zeit nur in der Box zu halten.
Wer einem Pferd an Bewegung nur das Training, also Reiten oder Bodenarbeit, gönnt, es aber nie mit anderen Pferden zusammen frei in einem Auslauf oder auf einer Weide laufen lässt, macht sich in Deutschland nach unserem aktuellen Tierschutzgesetz sogar strafbar.
Hier wurde beispielsweise eine Turnierreiterin nicht in erster Linie wegen ihrer Art zu reiten (Rollkur) verurteilt, sondern hauptsächlich deshalb, weil sie ihren Pferden grundsätzlich aus Angst, sie könnten sich verletzen, keinen freien Auslauf in der Herde gönnte, sondern nur die Form der Bewegung beim Training, sonst keine.
Sie bekam im Jahr 2012 dafür wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz als Strafe eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 150 Euro, das macht zusammen eine Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro für nicht artgerechte Pferdehaltung bei reiner Boxenhaltung bis auf Reiten und Training ohne Auslaufmöglichkeit.
Nur mal so für alle Leute, die das deutsche Tierschutzgesetz nicht zu kennen scheinen, das die Offenstallhaltung als am besten nennt und reine Boxenhaltung als Tierquälerei unter Strafe stellt, Boxenhaltung an sich aber, weil das oft schwierig ist, es anders zu machen, dann als grenzwertig akzeptiert, wenn sich die Tiere täglich in einem Auslauf frei bewegen können.
Auch bei der Hengsthaltung muss dafür gesorgt werden, dass Hengste sich bewegen können. Man darf auch die nicht grundsätzlich in der Box einsperren, sondern muss sich dann etwas einfallen lassen.

Unten der Link zur Cavallo, wo man das nachlesen kann.


In dieser pdf des Deutschen Tierschutzbundes kann man das auch nachlesen, dass die beste Haltungsform für Pferde, die nicht wild, sondern in Gefangenschaft leben, die auf einer Ganzjahresweide ist, die groß genug und nicht matschig sein sollte, auf der sich zum Schutz der Tiere ein Unterstand befindet, den sie wenn sie mögen, aufsuchen oder es auch sein lassen können.

Pferde grasen in der freien Natur bis zu 18 Stunden am Tag und laufen in dieser Zeit gemeinsam meistens im Schritt hin und her. Sie schlafen nicht sehr lange, sondern nur ungefähr 3 oder 4 Stunden .. nach meiner Beobachtung in Depenau, wo ich die Pferde hinterm Haus stehen hatte überwiegend nach Mitternacht bis ca. 3 oder 4 Uhr nachts .. sie dösen auch mal nur so im Stehen oder verbringen je nach Alter und Temperament auch Zeit damit, sich gegenseitig das Fell zu beknabbern oder zu spielen.

Wildpferde, die sich frei bewegen können, legen täglich gehenderweise zwischen 20 und 30 km zurück .. und diese Bewegung brauchen Pferde eigentlich auch.


Wir halten übrigens deshalb zwei Stuten und einen Wallach gemeinsam und das natürlich in Offenstallhaltung, weil wir denken, so kommt unsere kleine Herde der natürlichen mit Leithengst, Leitstute und Herde am nächsten.

LG
Renate

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