Dienstag, 12. Dezember 2017

Urteil bei reiner Boxenhaltung eines Hengstes

Hier wurde der Hengst seinem Besitzer weggenommen


Auch wenn das schwierig ist, wie man sich vorstellen kann. Wer einen Hengst oder mehrere Hengste hält, muss trotzdem dafür sorgen, dass auch dieses Tier zumindest für eine Weile täglich Bewegung an der frischen Luft bekommt.

Der Besitzer dieses Hengstes hat versucht, dagegen zu klagen, dass man ihm sein Pferd beschlagnahmt und woanders untergebracht hat, wo er sich bewegen konnte.

Er hat vor Gericht aber verloren und den Hengst, den er auch wie die andere Frau, die wegen ihrer nur in der Box gehaltenen Pferden 27.000 Euro Geldstrafe hat bezahlen müssen, nicht zurück bekommen.

Die Rechtsprechung bei uns in Deutschland sieht so aus, dass wer Pferde hält, dieser Menschen auch genug Sachverstand haben muss um zu wissen, dass Pferde Bewegungstiere sind und nach den heutigen Erkenntnisse nicht mehr nur in der Box gehalten werden dürfen, sondern sich auch frei bewegen können müssen.

Siehe unten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen