Samstag, 6. August 2016

Noch ein Fund zum Dilemma Tierschutz und Baurecht

Betroffen eine Tierärztin und ihre drei Gnadenbrotpferde



Ich übernehme mal diesen Text, da wichtig, und hoffe, das stellt kein Problem dar.

LG
Renate
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 29.11.2013 WACHTBERG. Wenn Barbara van Ooyen zu ihrer Weide bei Ließem fährt, nimmt sie sich viel Zeit. Schließlich warten dort drei betagte, kränkelnde Pferde auf die Tierärztin. Neben dem 30 Jahre alten Pony Gentleman, das ihr die verstorbene Tochter hinterlassen hatte, ist dort auch das zehn Jahre alte Shetlandpony Flummy zu Hause. 

 Das leidet an Hufrehe. Dazu gehört das achtjährige Shetlandpony Frisby, das wegen Sommerekzeme behandelt werden muss. Für ihre Pferde wie für die Halterin ist die gepachtete Weide unersetzlich: "Schließlich überwintern die Tiere seit 13 Jahren hier", so van Ooyen. Die Frage ist nun, wie lange die Tierfreundin das Winterquartier noch wird nutzen können.


Das hat mit zwei Hütten zu tun, die den Pferden als Unterstand dienen. Seinerzeit hatte von Ooyen eine fahrbare Hütte, 2,5 mal sechs Meter groß, auf die Weide gestellt und das auch dem Kreis gemeldet.
"Dort hatte man keine Einwände", erinnert sie sich, etwas Schriftliches hat sie jedoch nicht. Daher habe sie das Aufstellen eines drei Mal fünf Meter großen Weidezeltes für unproblematisch gehalten. Doch inzwischen sind beide Hütten dem Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ein Dorn im Auge, die wohl nach einem Patrouillengang aufgefallen waren, vermutet sie.

Anders als van Ooyen stuft das Bauaufsichtsamt die Hütten nicht als "fliegende Bauten" im Sinne der Landesbauordnung ein, sondern als Bauten, die genehmigt werden müssen. Für eine Bauvoranfrage der Halterin kann es aber aus Sicht des Kreises keine Zustimmung eben, was wiederum van Ooyen verzweifeln lässt. Das Amt hat am 29. Oktober zu allem Stellung bezogen, zuvor hatte sich die Tierärztin an Landrat Frithjof Kühn gewandt.
So geht es nun darum, ob die Kreisverwaltung die Hütten als Bauten genehmigen kann. Dazu stellt ein Sachbearbeiter fest, dass die Weide der Pferdehalterin planungsrechtlich als "Außenbereich" im Sinne des Paragrafen 35 Baugesetzbuch zu betrachten ist.


Unterm Strich bedeutet das: Die Pferdehaltung werde lediglich als Freizeitgestaltung betreiben und "rechtfertig daher keine Bebauung des Außenbereichs", so der Sachbearbeiter. "Bei der ganzjährigen Weidetierhaltung besteht generell das Problem, dass im Winterhalbjahr regelmäßig die Grasnarbe zerstört wird, da das Gras nicht nachwächst und die Pferde durch die erforderliche Zufütterung sich regelmäßig auf engem Raum bewegen."
Daher will der Kreis nur dann entsprechenden Bauanträgen zustimmen, wenn van Ooyen den Nachweis führt, "dass die Tiere während der Wintermonate in einem Stall untergebracht sind". Doch das kann die Pferdhalterin nicht: "Die Kosten für eine Unterbringung wären einfach zu hoch."


Ausweichmöglichkeiten hat van Ooyen kaum, da sich ihre Sommerwiese nicht ganzjährig nutzen lässt: "Dort würden die Pferde dann knöcheltief im Matsch stehen." Demontieren kann sie ihre Hütten in Ließem den Winter über auch nicht: "Das würde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen."
Kaufen würde die kranken Pferde auch niemand. Darum hofft sie nun auf eine Duldung. Doch der Kreis schrieb: Man könne leider "weder eine Baugenehmigung noch eine Duldung in Aussicht stellen".

 Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, will Dirk Kassel, stellvertretender Sprecher des Landrates, nur so viel sagen: "Wir werden nicht von heute auf morgen die Hütten abreißen". Er stellt eine befristete Duldung in Aussicht. (Axel Vogel)

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